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  • Die beschlossene Homeoffice-Verordnung soll die Zahl der Neuinfektionen reduzieren.
  • Foto: imago images/Westend61

Neue Homeoffice-Verordnung: Was passiert, wenn der Chef nicht will?

Berlin –

Kaum noch Freunde treffen, dafür dichtes Gedränge in den Bahnen: Der Weg zur Arbeit ist für Menschen ohne Auto in Zeiten der Pandemie ein Risiko – ausweichen und Abstand halten ist oft unmöglich. Das hat nun auch die Politik erkannt. Seit Mittwoch gilt eine neue Homeoffice-Verordnung. Doch was passiert eigentlich, wenn der Chef die Heimarbeit verwehrt?

Wann ist die Arbeit im Homeoffice möglich?

Immer noch arbeiten laut Umfragen weit weniger Menschen zu Hause, als möglich wäre. Mithilfe der neuen Verordnung soll sich das nun ändern: Jeder, der einem Bürojob nachgeht, soll künftig zu Hause arbeiten dürfen. Die Chefs sind dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern Homeoffice zu ermöglichen – wenn die Arbeit zu Hause genauso gut zu erledigen ist. Sollte das nicht der Fall sein, muss der Arbeitgeber „zwingende betriebsbedingte Gründe“ nennen können, die gegen die Verordnung sprechen. Das gilt für die Privatwirtschaft wie für die öffentliche Verwaltung.

Was kann man tun, wenn der Chef Homeoffice ablehnt?

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil schlägt hier ein Stufensystem vor: Zunächst sollte der Angestellte das Gespräch mit seinem Chef suchen. Können die Bedenken und die damit verbundene Weigerung nicht aus dem Weg geräumt werden, kann sich der Arbeitnehmer im nächsten Schritt an den Betriebsrat wenden. Erst wenn all das nichts bringt, sollte man den Fall der Arbeitsschutzbehörde melden oder die gesetzliche Unfallversicherung um Hilfe bitten.

Kann der Arbeitgeber dazu gezwungen werden, seine Angestellten ins Homeoffice zu schicken?

Wenn der Arbeitnehmer als letzten Schritt die Behörden einschaltet, können diese aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes – nicht speziell der Homeoffice-Verordnung – aktiv werden und die „erforderlichen“ Maßnahmen einleiten. Weigert sich der Arbeitgeber weiter, der Anordnung Folge zu leisten, muss er mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 30 000 Euro rechnen.

Nicht vorgesehen in der Verordnung ist jedoch ein Klagerecht, mit dem sich Arbeitnehmer das Homeoffice vor Gericht erstreiten können. Generell setzt die neue Verordnung darauf, dass sich Arbeitgeber an die Regelung halten.

Muss ich als Arbeitnehmer ins Homeoffice?

Kein eigener Schreibtisch, schlechte Netzverbindung, tobende Kinder, zu wenig Platz – nicht jeder möchte gern im Homeoffice arbeiten. Doch wer nicht will, muss auch nicht.  Die neue Verordnung richtet sich nur an die Arbeitgeber: Diese müssen Homeoffice unter bestimmten Bedingungen ermöglichen, Arbeitnehmer sind jedoch nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen.

Nur wenn eine solche Regelung im Arbeitsvertrag festgelegt oder eine Vereinbarung im Betrieb beschlossen wurde, muss der Arbeitnehmer auch zu Hause arbeiten. Einen gesetzlichen Homeoffice-Zwang gibt es nicht.

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Sie würden gern im Homeoffice arbeiten aber Ihr Chef lässt Sie nicht? Dann schreiben Sie uns an: hamburg@mopo.de

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