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  • Foto: imago/Ralph Peters

Nacktfotos geschickt: Gefängnisbeamtin verliert nach Affäre mit Häftling ihren Job

Trier –

Wo die Liebe hinfällt: Eine Justizvollzugsbeamte im rheinland-pfälzischen Trier hatte über Monate eine Art Affäre zu einem ihrer Häftlinge. Sie schickte ihm Nacktfotos, Aufnahmen ihrer Wohnung und Liebesnachrichten. Allerdings: Ohne zu sagen, wer sie wirklich ist. Für diese Vergehen verlor sie ihren Job. Eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht scheiterte.

Bereits 2019 hatte das Verwaltungsgericht Trier die Beamtin aus dem Dienst entfernt: Sie habe mehrere Monate lang eine Liebesbeziehung mit einem Häftling gehabt.

Unter „Verschleierung ihrer Identität“ habe die Justizvollzugsbeamtin dem Gefangenen Briefe geschrieben – mit der „Offenbarung sexueller Vorlieben und Fantasien sowie einer avisierten gemeinsamen Zukunft“. Zudem habe die Frau im Alter von „über 50“ ein Armband und ein T-Shirt des Mannes unerlaubt mit nach Hause genommen. 

Affäre flog bereits 2017 auf

Vor der Gefängnisleitung hielt sie die Affäre laut Gericht geheim. Diese war bereits 2017 bei einer Kontrolle der Häftlingspost aufgeflogen. Das Land Rheinland-Pfalz erhob Disziplinarklage. Die landesweit zuständige Disziplinarkammer des Gerichts gab dieser statt.

Die Beamtin habe „ein schweres Dienstvergehen begangen“. Sie habe „aus eigensinnigen Motiven verantwortungslos eine Gefährdungslage für den Strafvollzug geschaffen und dabei alle Kollegen schwer hintergangen“, urteilte das Verwaltungsgericht.

Gefängnisbeamtin bestreitet Affäre – Gericht glaubt ihr nicht

So habe sich die Frau mit der Überlassung von Nacktfotos sowie von Aufnahmen ihrer Wohnung und ihres Grundstücks erpressbar gemacht.

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Die Frau bestritt in ihrer Berufung, eine intime Beziehung zu dem Häftling gehabt zu haben. Das Gericht glaubte ihr jedoch nicht – die gefundenen Briefe sprächen unzweifelhaft gegen ihre Darstellung. Für eine verminderte Steuerungsfähigkeit der Beamtin seien keine hinreichenden Anhaltspunkte erkennbar. (dpa/ km)

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