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Studentin vergewaltigt: Urteil in Lübeck verkündet – hohe Strafe!

Lübeck –

Im Prozess um die Entführung und Vergewaltigung einer Studentin ist am Freitag am Lübecker Landgericht das Urteil verkündet worden. Der Angeklagte Aziz G. (43) muss für zwölf Jahre ins Gefängnis. Das Gericht befand ihn des versuchten Mordes, der Vergewaltigung und der Freiheitsberaubung für schuldig.

Das Gericht ist überzeugt, dass Aziz G. die 21 Jahre alte Medizinstudentin im Oktober 2019 nach einer Party in seinen Transporter gezerrt und vergewaltigt hat. Anschließend ließ er die Studentin gefesselt und geknebelt auf einem einsamen Feldweg bei Mönkhagen im Kreis Stormarn zurück. 

„Er wollte, dass sein Opfer nicht gefunden wird. Deshalb hat er sie an einer so abgelegenen Stelle hilflos zurückgelassen“, sagte der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer, Christian Singelmann, in der Urteilsbegründung. „Hätte ein Zeuge die junge Frau nicht durch Zufall gefunden, wäre sie mit großer Wahrscheinlichkeit gestorben“, sagte der Richter.

Verteidigung kündigt Revision an: Zweifel an der Vergewaltigung

Die Verteidigerin bezweifelt die Mordabsicht und kündigte Revision an. Auch die Vergewaltigung sei nicht ausreichend bewiesen, so die Anwältin. Dieser Vorwurf basiere ausschließlich auf der Aussage der jungen Frau, die nicht unbedingt auf konkretes Erleben zurückgehen müsse. Das Opfer hatte ausgesagt, nur bruchstückhafte Erinnerung an die Vergewaltigung zu haben.

Urteil: Zwölf Jahre statt lebenslang

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten lebenslange Haft gefordert.  Der Angeklagte habe gewollt, dass sein Opfer nicht gefunden wird, hatte Staatsanwalt Niels-Broder Greve in seinem Plädoyer gesagt. Deshalb habe er sie bewusst an einer abgelegenen Stelle hilflos zurückgelassen. Dadurch habe er verhindern wollen, dass er als Vergewaltiger der jungen Frau entdeckt würde, sagte er. 

Gutachten: Angeklagter voll schuldfähig

Eine psychiatrische Sachverständige hatte in ihrem Gutachten den 43 Jahre alten Familienvater zwar als einfach strukturiert und aggressiv im Umgang mit Frauen geschildert. Eine psychiatrische Störung, die eine verminderte Schuldfähigkeit begründen könnte, sah sie jedoch nicht. Der Angeklagte hatte sich im Prozess nicht geäußert. (alu/dpa)

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