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  • Nichts zu lachen: US-Präsident Donald Trump bekommt wegen seiner Musikauswahl erneut harschen Gegenwind. (Archivbild)
  • Foto: dpa

Mitten im US-Wahlkampf: „Schande“: Rockstar verklagt Trump nach Nutzung seiner Songs

New York –

Schon wieder bekommt Donald Trump wegen seiner Musikauswahl harschen Gegenwind: Neil Young verklagt den amtierenden US-Präsidenten wegen Urheberrechtsverletzung, weil Trump bei Wahlkampfveranstaltungen die Lieder „Rockin‘ In The Free World“ und „Devil’s Sidewalk“ gespielt hat.

Young könne nicht zulassen, dass seine Musik „als ‚Titelsong‘ für eine spalterische, unamerikanische Kampagne der Ignoranz und des Hasses“ verwendet werde, heißt es in der nicht datierten Klageschrift, die der 74-jährige Musiker auf seiner Website veröffentlicht hat.

Neil Young: Donald Trump „Schande“ für die USA

Der in Kanada geborene Young, der inzwischen auch die US-Staatsbürgerschaft besitzt, hatte Trump in der Vergangenheit als „Schande“ für die USA bezeichnet.

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Es ist nicht das erste Mal, dass sich Musiker entschieden gegen die Nutzung ihrer Werke im Trump-Wahlkampf wehren. Unter anderem Pharrell Williams, Rihanna, Aerosmith und Adele sprachen sich in der Vergangenheit öffentlich gegen Trump aus und verboten ihm die Verwendung ihrer Musik.

Auch Neil Young hatte bereits 2015 die Nutzung seiner Songs im Wahlkampf moniert. Weil Trump gegen den ausdrücklichen Willen des 74-Jährigen nun erneut dessen Musik verwendet, klagt Young und verlangt für jeden weiteren Verstoß 150.000 Dollar Schadenersatz.

Neil Young verklagt Donald Trump

Neil Young reicht’s: Nachdem Trump gegen den ausdrücklichen Willen des Musikers erneut dessen Musik im Wahlkampf verwendet hat, hat der Rockstar den US-Präsidenten nun verklagt. (Archivbild)

Foto:

dpa

Rolling Stones kündigen Klage gegen Trump an

Die Rolling Stones kündigten vor einigen Wochen ebenfalls eine Klage an, sollte der US-Präsident bei Wahlkampfveranstaltungen erneut ihre Musik  spielen. Broadcast Music Incorporated (BMI), in den USA so etwas wie die GEMA, vertritt dabei die Rock-Legenden.

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„Die Trump-Kampagne verfügt über eine Lizenz, die die öffentliche Aufführung von mehr als 15 Millionen Musikwerken im BMI-Repertoire überall dort ermöglicht, wo Kampagnenveranstaltungen stattfinden“, hieß es von der Verwertungsgesellschaft. Allerdings: „Es gibt jedoch eine Bestimmung, die es BMI ermöglicht, Musikwerke von der der Lizenz auszuschließen, wenn ein Songwriter oder Verleger der Verwendung durch die Kampagne widerspricht“, hieß es weiter.

Familie von Tom Petty: Trump-Wahlkampf „Kampagne des Hasses“

Auch die Familie des bereits verstorbenen Künstlers Tom Petty wehrte sich jüngst gegen die Verwendung von dessen Musik bei einer Trump-Veranstaltung in Tulsa. Petty hätte es niemals zugelassen, einen seiner Songs für eine „Kampagne des Hasses“ zu benutzen, er habe Menschen zusammenbringen wollen, hieß es in einem Statement.

Petty (1950-2017) und seine Familie stünden „fest gegen Rassismus und Diskriminierung jedweder Art“. Sie hätten Trumps Wahlkampfteam eine Unterlassungserklärung geschickt, hieß es weiter. Der Brief war von Pettys Töchtern, Ex-Frau Jane und Witwe Dana unterschrieben worden. (afp/skö)

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