• Das Urteil gegen den ehemaligen Fußballnationalspieler ist nun rechtskräftig. 
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In Kinderporno-Prozess verurteilt: Bewährung für Metzelder ist rechtskräftig

Düsseldorf –

Er leitete Daten mit schwer erträglichem Inhalt weiter: Wegen der Weitergabe von kinderpornographischen Inhalten ist Ex-Fußballstar Christoph Metzelder vergangene Woche zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Zunächst hieß es, sein Anwalt werde das Urteil anfechten. Doch das ist nun vom Tisch.

Das Urteil gegen den früheren Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder ist rechtskräftig. Am Donnerstag war der 40-Jährige wegen der Weitergabe von kinder- und jugendpornografischem Material zu 10 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Fußballer will keine Berufung einlegen – und auch sein eingezogenes Handy nicht wiederhaben.

Wie das Düsseldorfer Amtsgericht am Montag mitteilte, verzichten im Fall Metzelder beide Seiten auf Rechtsmittel. Die Staatsanwaltschaft nahm ihre Berufung zurück, die sie eingelegt hatte, um eine Beschlagnahmung von Metzelders Handy zu erwirken. Doch der Ex-Fußballnationalspieler verzichtete freiwillig auf die Rückgabe des Handys, das zunächst als Beweismittel sichergestellt worden war.

Strafmildernde Faktoren im Metzelder-Urteil

Der 40-Jährige hatte gestanden, kinder- und jugendpornografische Dateien besessen und an drei Frauen weitergeleitet zu haben. Metzelders Anwalt Ulrich Sommer hatte nach dem Urteil zunächst offengelassen, ob sein Mandant das Urteil annehme.

Das Gericht hatte eine Reihe von Faktoren strafmildernd gewertet. So habe die mediale Berichterstattung wie eine vorweggenommene Bestrafung gewirkt. Metzelder dürfte für absehbare Zeit weder seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen noch am öffentlichen Leben teilnehmen können.

Positiv war ihm zudem angerechnet worden, dass er frühzeitig eine Therapie absolviert habe. „Für mich hat er echte Reue gezeigt“, hatte die Richterin gesagt. Außerdem sei der bei Metzelder entdeckte Umfang der strafbaren Dateien im Vergleich zu anderen Fällen gering gewesen.

Ex-Fußballnationalspieler besaß Videos mit sexuellem Kindesmissbrauch

Strafverschärfend hatte das Gericht gewertet, dass unter den sichergestellten Dateien auch zwei Videodateien seien, die schweren sexuellen Kindesmissbrauch zeigen. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Monate auf Bewährung beantragt.

Die Vorwürfe gegen Metzelder waren im September 2019 bekannt geworden. Ermittler der Polizei hatten sein Handy bei einem DFB-Trainer-Lehrgang in der Sportschule Hennef sichergestellt.

„Das alles hat ausschließlich in einer digitalen Parallelwelt stattgefunden. Ich akzeptiere die Strafe und bitte die Opfer sexueller Gewalt um Vergebung“, hatte Metzelder vor Gericht gesagt.

Metzelder hatte zudem zu Beginn des Prozesses angekündigt, alle öffentlichen Auszeichnungen wie das Bundesverdienstkreuz und den Landesverdienstorden NRW zurückzugeben. Wegen des Teilgeständnisses wurde der Prozess bereits am ersten Tag mit einem Urteil beendet. Ursprünglich waren drei Verhandlungstage vorgesehen gewesen. (dpa)

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