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  • Bund und Länder sehen in ihrem Beschluss fünf Öffnungsschritte vor.
  • Foto: Bundesregierung

In fünf Schritten: Corona: Das ist der Öffnungsplan für Deutschland

Berlin –

Endlich übersichtlich: Nach der neunstündigen Mammut-Sitzung von Bund und Ländern hat die Bundesregierung einen klaren Öffnungsplan vorgelegt, der den Weg aus dem Lockdown festlegt. Die Strategie erfolgt stufenweise und je nach Infektionslage vor Ort.

Grundsätzlich sieht der Plan jeweils zwei Varianten vor, die von der Sieben-Tage-Inzidenz in dem jeweiligen Land oder der Region abhängen. Für Orte mit einer Inzidenz unter 50 sind mehr Lockerungen möglich als für solche mit einem Wert zwischen 50 und 100.

Für Gegenden, in denen der Wert an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 liegt, tritt die sogenannte Notbremse in Kraft, mit der alle schon erfolgten Erleichterungen wieder gestrichen werden können. Hamburgs Inzidenzwert lag am Mittwoch bei 80,8.

  • Schritt 1: Schulen, Kitas , Friseure 

Der erste Öffnungsschritt ist bereits zum 1. März erfolgt. So konnten bereits einzelne Bereiche der Schule und der Kinderbetreuung wieder öffnen. Vergangenen Montag gingen auch bundesweit wieder die Türen der Friseurbetriebe auf – unter strengen Hygieneauflagen. Außerdem gibt es einzelne weitere Öffnungen in den Ländern. 

Corona-Lockdown: Nächste Öffnungsschritte ab 8. März möglich

  • Schritt 2: Buchhandlungen und körpernahe Dienstleistungen

Ab dem 8. März soll im zweiten Schritt weiter geöffnet werden und zwar:  Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte werden dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung Kunden-Anzahl wieder öffnen. So solle eine Kundin oder ein Kunde pro zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und ein weiterer für jede weiteren 20 Quadratmeter Verkaufsfläche erlaubt sein. 

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Bundeskanzlerin Angela Merkel (2.v.r.), Markus Söder und Michael Müller (r.) kommen nach dem Treffen im Kanzleramt zu einer Pressekonferenz.

Foto:

dpa/AP POOL

  • Schritt 3: Einzelhandel, Museen, Außensport

Ein dritter Öffnungsschritt ist ebenfalls ab 8. März möglich – jeweils abhängig vom Infektionsgeschehen in den einzelnen Ländern. So gilt: 

Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner ist eine Öffnung des Einzelhandels vorgesehen. Aber: Dabei ist die Zahl der Kunden im Geschäft begrenzt – auf eine Kundin oder einen Kunden pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 Quadratmeter.

Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten können dann wieder öffnen. Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen von maximal zehn Personen im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen ist dann auch wieder möglich. 

Sehen die Werte aber anders aus, gibt es auch andere Regeln. So wurde beschlossen, dass bei einer stabilen oder sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner gilt: 

Der Einzelhandel kann mit Terminshopping-Angeboten öffnen („click and meet“). Heißt: Eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche können mit Terminbuchung für einen begrenzten Zeitraum den Laden betreten. Museen, Galerien, zoologische/botanische Gärten und Gedenkstätten sollen ebenfalls mit Terminbuchung öffnen können. Sport ist zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren möglich – im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen. 

Außengastronomie soll wieder öffnen können – aber unter Auflagen

Dabei ist eine sogenannte Notbremse vorgesehen: Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.

  • Schritt 4: Außengastronomie, Theater, Sport

Der vierte Öffnungsschritt ist ebenfalls abhängig vom Infektionsgeschehen im Land und kann erfolgen, wenn sich die Sieben-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.

So soll bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner wieder Folgendes möglich sein: Öffnung der Außengastronomie, Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos, kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich.   

Bei einer stabilen oder sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner gilt hingegen: Öffnung der Außengastronomie mit Terminbuchung. Um an einem Tisch mit Personen aus mehreren Hausständen zu sitzen, ist ein tagesaktueller negativer Schnell- oder Selbsttest erforderlich. 

AuchTheater, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos sollen öffnen können, aber nur für Besucherinnen und Besucher mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest. Und auch kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich ist nur mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest möglich. Auch hier gilt wieder die Notbremse. 

  • Schritt 5: Freizeitveranstaltungen, Einzelhandel, Sport

Der fünfte Öffnungsschritt kann – wiederum in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen – frühestens am 5. April erfolgen:

Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner können wieder Veranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Freien und Kontaktsport in Innenräumen möglich sein. 

Bei einer stabilen oder sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner: Der Einzelhandel öffnet mit einer Kunden-Begrenzung und kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich ist ohne Covid-19-Test möglich. Auch hier ist wieder die sogenannte Notbremse vorgesehen. 

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Am 24. März kommen Angela Merkel und die Länder-Chefs erneut zusammen. Dabei soll dann über die Perspektiven für weitere Bereiche wie Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels beraten werden. (alp)

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