• Bundeskanzlerin Angela Merkel bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwochabend
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Corona-Gipfel: Öffnungen, Kontakte, Tests: Was beschlossen wurde – wie Hamburg verfährt

Kleine Lockerungen und eine Öffnungsperspektive – das brachte der Corona-Gipfel von Bund und Ländern am Mittwoch, der sich mal wieder bis in die Nacht zog. Die deutsche Spitzenpolitik beschwört einen „Vierklang aus Impfen, Testen, Kontaktnachvollziehung und Öffnungen“. Der Lockdown an sich wird bis zum 28. März verlängert. Was genau beschlossen wurde und was das für Hamburg bedeutet im Überblick:

Kontaktregeln

Die Kontaktregeln werden leicht gelockert. Ab dem 8. März können sich zwei Haushalte wieder treffen, allerdings auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. In Regionen mit einer Inzidenz unter 35 dürfen sich der eigene Haushalt plus zwei weitere bei maximal zehn Personen treffen. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Bundesland drei Tage lang auf über 100, treten die alten Regeln wieder in Kraft (Treffen nur mit einer Person aus weiterem Haushalt).

Impfungen

Ende März, spätestens Anfang April, sollen Haus- und Fachärzte in vielen Praxen umfassender als bisher gegen Corona impfen.

Schnelltests

Jeder soll sich einmal die Woche umsonst kostenlos testen lassen können – der Bund trägt die Kosten. Auch die Wirtschaft soll ihren Beschäftigten kostenlose Selbsttests anbieten, dies wird noch genauer besprochen.

Diese Geschäfte werden wieder öffnen

Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Gartenmärkte: Genannte Geschäfte gelten ab sofort als „Einzelhandel des täglichen Bedarfs“ und dürfen wieder öffnen. Hier gilt ein Kunde pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und ein weiterer Kunde für jede weiteren 20 Quadratmeter.

Körpernahe Dienstleistungen: Die bislang noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungen dürfen wieder öffnen. Mitarbeiter, die direkten Kundenkontakt haben, müssen sich mindestens einmal die Woche auf Corona testen. Kunden, die wegen ihrer Behandlung (zum Beispiel Rasur oder Kosmetik) nicht dauerhaft eine Maske tragen können, müssen einen negativen Schnell- oder Selbsttest vorweisen.

Fahr- und Flugschulen: Fahr- und Fluganfänger dürfen wieder in die Fahr- oder Flugschule gehen. Auch hier müssen Mitarbeiter sich einmal die Woche testen lassen.

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Das ist die Öffnungs-Strategie

Weitere mögliche Öffnungen: Nach den Schulen und Friseuren (1. Öffnungsschritt) und Buchhandlungen, körpernahe Dienstleistung, etc. (2. Öffnungsschritt) gibt es nun weitere perspektivische Öffnungsschritte, die sich unter anderem auf Museen, Gastronomie und Sport beziehen und von den einzelnen Bundesländern ergriffen werden können. Die Übersicht:

3. Öffnungsschritt (Inzidenz stabil unter 50): Beinhaltet eine Öffnung von Einzelhandel (mit Quadratmeterregeln), Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten. Auch kontaktfreier Sport in Gruppen mit maximal zehn Personen darf von den Bundesländern erlaubt werden.

Alternativer 3. Öffnungsschritt (für Länder mit Inzidenz zwischen 50 und 100): Der Einzelhandel darf öffnen, wenn Kunden vorher einen Termin buchen. Auch Museen und Gedenkstätten sowie botanische Gärten dürfen öffnen, wenn vorher ein Termin gebucht wird.

Hier finden Sie den kompletten Plan: In fünf Schritten – das ist der Öffnungsplan für Deutschland

4. Öffnungsschritt: (zwei Wochen seit Öffnungsschritt 3 keine Inzidenz-Verschlechterung): Öffnung von Außengastronomie, Theatern, Konzerthäusern und Kinos möglich. Auch kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich dürften von dem jeweiligen Bundesland wieder erlaubt werden.

Alternativer 4. Öffnungsschritt (zwei Wochen seit alternativem 3. Öffnungsschritt keine Inzidenz-Verschlechterung): Öffnung unter strengeren Auflagen von Außengastronomie, Theater, Konzerthäuser und Kinos öffnen.

5. Öffnungsschritt (zwei Wochen seit Öffnungsschritt 4 keine Inzidenz-Verschlechterung): Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern im Außenbereich erlaubt, Kontaktsport in Innenräumen erlaubt.

Alternativer 5. Öffnungsschritt (zwei Wochen seit alternativem 4. Öffnungsschritt keine Inzidenz-Verschlechterung): Öffnung Einzelhandel mit Quadratmeterbegrenzung sowie Erlaubnis von kontaktfreiem Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich (ohne Test).

So verfährt Hamburg mit den Beschlüssen

Wie Hamburg genau die neuen Beschlüsse umsetzt, wird der Senat am Donnerstag mitteilen. Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) trat am späten Mittwochabend vor die Presse und verwies darauf, dass „der Rückgang der Infektionen in den letzten Wochen quasi zum Stillstand gekommen“ sei. „Wir sind noch nicht am sicheren Ufer“, so der Bürgermeister.

Man könne die derzeitige Corona-Situation insbesondere zur Ausbreitung der Mutationen in Deutschland noch nicht im vollen Umfang beurteilen. Auf die Frage, welches Fazit er nach dem Mammut-Gipfel habe, sagte er: „Es ist Licht und Schatten.”

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