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Corona Lockerungen: Das ist in den Bundesländern erlaubt – und das nicht

Immer mehr Corona-Maßnahmen werden nach und nach gelockert – allerdings in allen Bundesländern auf unterschiedliche Weise. Die Lockerungen erfolgen in aller Regel Auflagen wie Abstands- und Hygienebestimmungen. Zudem gilt weiterhin eine bundesweite Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr.

Die einzelnen Bundesländer können im Kampf gegen die Corona-Pandemie über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens weitgehend in eigener Verantwortung entscheiden. Hier gibt’s eine große Übersicht für die Länder.

Corona-Lockerungen in Hamburg: Das ist in der Hansestadt erlaubt

  • Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten
  • Alle Schüler in Hamburg sollen wenigstens einmal pro Woche Unterricht in der Schule bekommen. Alle Kinder dürfen in einem eingeschränkten Regelbetrieb wieder die Kitas besuchen.
  • In Hamburg sind sämtliche öffentliche wie nicht-öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen bis 30. Juni untersagt
  • Freibäder dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Hamburg hat keine größeren Freizeitparks.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen in Hamburg Gäste beherbergen.
  • Größere Versammlungen sind untersagt, unter freiem Himmel können Ausnahmen genehmigt werden.

Corona-Lockerungen in Schleswig-Holstein: Das ist momentan erlaubt

  • Versammlungen mit bis zu 100 Teilnehmern sind unter Einhaltung des Mindestabstands möglich, Ausnahmen sind bei Genehmigung möglich.
  • Ferienwohnungen, Hotels und Campingplätze dürfen öffnen.
  • Freibäder und Freizeitparks in Schleswig-Holstein können wieder öffnen. Mit entsprechendem Hygienekonzept dürfen auch Hallenbäder wieder Gäste empfangen.
  • Für öffentliche Veranstaltungen wie Tagungen und Kongresse sind im Außenbereich bis zu 250 Teilnehmende erlaubt und in geschlossenen Räumen maximal 100 – vorausgesetzt sie sitzen.
  • Bei Messen und Märkten in Schleswig-Holstein dürfen sich im Freien bis zu 100 Besucher unter Wahrung der Abstandsregeln gleichzeitig aufhalten. Familienfeiern sind im Freien für bis zu 50 Personen erlaubt, drinnen sind es nur zehn oder die Angehörigen zweier Haushalte.
  • Ausnahmen gibt es bei Hochzeiten: Sitzen alle Gäste, dürfen es draußen 250 und drinnen 100 sein. In Gaststätten sind 50 Personen erlaubt. In keinem Fall darf getanzt werden.
  • Für einige Jahrgänge in Schleswig-Holstein hat der Unterricht bereits wieder begonnen. Alle Grundschüler werden wieder täglich im Klassenverband unterrichtet. Der Regelbetrieb an allen Schulen soll nach den Sommerferien mit dem neuen Schuljahr am 10. August wieder starten. Die Kitas können seit Montag in den Regelbetrieb zurückkehren.
  • Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen sowohl im privaten wie im öffentlichen Raum sind zulässig.

Corona-Lockerungen in Mecklenburg-Vorpommern: Das ist erlaubt – das nicht

  • Bis zu zehn Menschen mehrerer Haushalte dürfen sich in Mecklenburg-Vorpommern wieder an öffentlichen Orten treffen.
  • Die Schüler kehren bereits schrittweise in die Schulen zurück. Kitas stehen wieder allen Kindern offen. Nach Ende der Sommerferien Anfang August soll es einen verlässlichen und täglichen Regelunterricht für alle Schüler geben. Die Schulhorte sollen in den Sommerferien eine reguläre Ferienbetreuung von täglich sechs Stunden pro Kind anbieten.
  • Die Obergrenze liegt für Veranstaltungen im Freien in Mecklenburg-Vorpommern bei 300 Teilnehmenden. In geschlossenen Räumen dürfen maximal 100 Personen zusammenkommen. Familienfeiern mit bis zu 50 Gästen sind von dort an möglich, bei besonderen Familienfeiern wie Hochzeiten, Jugendweihen und Beerdigungen sind es 75 Menschen. 
  • Freibäder, Hallen- und Spaßbädern in Mecklenburg-Vorpommern dürfen wieder öffnen. Zuvor war dies eingeschränkt für den Vereinssport und Schwimmkurse möglich. Freizeitparks dürfen ebenfalls wieder öffnen.
  • Hotels und Ferienwohnungen sind geöffnet. Gleiches gilt für Campingplätze.
  • Demonstrationen und Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 300 Teilnehmern erlaubt.

Corona-Lockerungen in Niedersachsen: Das gilt für Ihr Bundesland

  • Demos unter freiem Himmel können in Niedersachsen ohne Ausnahmegenehmigung stattfinden.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze sind geöffnet. 
  • Freibäder, Hallenbäder und Freizeitparks in Niedersachsen dürfen wieder öffnen.
  • Messen sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Für private Feiern zum Beispiel in einem Restaurant gelten die Kontaktbestimmungen mit der Obergrenze von zehn Personen, sofern es sich nicht ausschließlich um Angehörige oder die Mitglieder zweier Haushalte handelt.
  • Die Kitas in Niedersachsen sind seit Montag in einem eingeschränkten Betrieb wieder für alle Kinder geöffnet. Alle Jahrgänge haben wieder Unterricht in den Schulen.
  • Shisha-Bars bleiben geschlossen
  • Es dürfen sich in Niedersachsen Gruppen von bis zu zehn Personen treffen – sind es Angehörige oder Mitglieder zweier Haushalte, dürfen es auch mehr sein.

Corona-Lockerungen in Bremen: Das ist erlaubt – und das nicht

  • Es können sich in Bremen mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen. In geschlossenen Räumen sind Veranstaltungen mit maximal 20 Personen möglich, wenn ein Hygienekonzept vorliegt.
  • Bei Veranstaltungen im Garten, auf der Parzelle oder ähnlich umfriedeten Flächen im Freien liegt die Grenze bei 50 Personen. Für beide Fälle wird die einschränkende „Zwei-Haushalts-Regel“ aufgehoben.
  • Kitas haben in der Stadt Bremen im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet, dieser soll jetzt auch für Grundschulen gelten.
  • Erlaubt sind Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen unter freiem Himmel und bis zu 20 Personen in geschlossenen Räumen. Für beides ist ein Hygienekonzept nötig. In geschlossenen Räumen muss eine Teilnehmerliste geführt werden. Messen bleiben verboten. 
  • Freibäder in Bremen können bei Vorlage eines Hygienekonzeptes generell geöffnet werden. Größere Freizeitparks gibt es nicht.
  • Hotels und Ferienwohnungen dürfen öffnen, Campingplätze ebenso.
  • Bars im Sinne von Einraumeinrichtungen mit Tresen bleiben in Bremen geschlossen, ebenso Shisha-Bars
  • Versammlungen müssen angezeigt werden und können zum Infektionsschutz behördlich verboten, beschränkt oder mit Auflagen versehen werden.

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Corona-Lockerungen in Hessen: Feste mit bis zu 250 Teilnehmern erlaubt

  • Im öffentlichen Raum dürfen sich in Hessen bis zu zehn Menschen treffen, unabhängig von der Zahl der Haushalte.
  • Kitas gehen wieder in den eingeschränkten Normalbetrieb über, am 6. Juli sollen sie wieder vollständig öffnen. Der Unterricht an den Schulen hat schrittweise wieder begonnen. In den Grundschulen läuft seit Montag wieder der normale Präsenzunterricht, Eltern können aber entscheiden, ob ihre Kinder zur Schule gehen.
  • Prinzipiell müssen Veranstaltungen in Hessen mit bis zu 100 Personen nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt. Seit Montag gilt dafür eine Obergrenze von 250 Menschen. Veranstaltungen mit mehr Teilnehmern müssen extra genehmigt werden.
  • Freibäder, Badeseen, aber auch sonstige Schwimmbäder dürfen in Hessen wieder unter Auflagen für die Allgemeinheit öffnen. Kurse und Vereinstraining sind ebenfalls wieder möglich. Freizeitparks können wieder öffnen.
  • Hotels und Ferienwohnungen können aufsperren, Campingplätze ihre Tore öffnen.
  • Demonstrationen sind unter Auflagen erlaubt. Prinzipiell müssen Veranstaltungen bis 100 Personen grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt.

Corona-Lockerungen in Baden-Württemberg: Das gilt ab jetzt

  • Versammlungen in Baden-Württemberg sind erlaubt – mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes – etwa zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen.
  • Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder öffnen, genauso wie Hotels.
  • Freizeitparks und Bäder dürfen öffnen.
  • Öffentliche Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents mit bis zu 100 Menschen sind vom 1. Juli an wieder möglich. Ab dem 1. August soll auch eine Teilnehmerzahl von bis zu 500 Menschen erlaubt sein.
  • Private Feiern in Baden-Württemberg wie Hochzeiten und Geburtstage mit bis zu 99 Menschen sind in angemieteten Räumen möglich, wenn Hygienekonzepte eingehalten werden.
  • Alle Schüler in Baden-Württemberg  sollen zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht erhalten. Die Kitas sollen ab dem 29. Juni wieder vollständig öffnen. Bisher dürfen höchstens 50 Prozent der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, gleichzeitig dort betreut werden.
  • In der Öffentlichkeit dürfen sich Gruppen mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder von bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen. Bei privaten Veranstaltungen dürfen sich bis zu 20 Menschen aus mehreren Haushalten treffen – wenn alle Personen miteinander verwandt sind, gibt es keine zahlenmäßige Beschränkung.

Corona-Lockerungen in Bayern: Hier können Bars noch nicht öffnen

  • Im öffentlichen Raum dürfen sich wieder Gruppen von bis zu zehn Personen treffen. In privaten Räumen und Gärten gibt es gar keine zahlenmäßige Beschränkung mehr.
  • Auch für die letzten Schüler in Bayern gibt es wieder Präsenzunterricht an den Schulen. Vom 1. Juli an sollen auch alle Kinder zurück in Kindergärten und Krippen dürfen.
  • Seit Montag dürfen in Bayern wieder Hochzeits- und andere Feiern, aber auch Schulabschlussfeiern und Vereinssitzungen stattfinden – mit bis zu 50 Personen in Innenräumen oder 100 Personen im Freien. 
  • Freizeitparks Freibäder und Schwimmbadanlagen im Freien dürfen öffnen. Hallenbäder, Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbäder einschließlich der Wellness-Bereiche dürfen seit Montag wieder öffnen.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze in Bayern dürfen wieder öffnen, Wellnessbereiche dürfen seit Montag wieder öffnen.
  • Über Demonstrationen soll im konkreten Einzelfall entschieden werden. Versammlungsorte müssen genügend Platz für den Mindestabstand bieten.
  • Bayern ist das einzige Bundesland, in dem Bars noch nicht öffnen dürfen

Corona-Lockerungen in Berlin: Das gilt für die Hauptstadt

  • Die Kontaktbeschränkungen in Berlin fallen ganz weg.
  • Kitas haben die Rückkehr zum Regelbetrieb begonnen, seit Montag soll die Betreuung aller Kinder wieder in vollem Umfang stattfinden. Alle Schüler in Berlin haben derzeit Unterricht, jedoch nur teilweise in der Schule. Nach Ende der Sommerferien (letzter Ferientag 7. August) sollen die Schulen zu einem Normalbetrieb zurückkehren.
  • Messen, Tagungen und gewerbliche Freizeitangebote im Innenbereich sind ab Ende Juni mit bis zu 300 Teilnehmern erlaubt – bis dahin gilt die Grenze von maximal 150 Teilnehmern. Draußen dürfen bei solchen Veranstaltungen derzeit 500 Menschen zusammenkommen, ab dem 30. Juni bis zu 1000.
  • Private Veranstaltungen von bis zu 50 Personen sind erlaubt, sofern diese aus zwingenden Gründen erforderlich sind. Das gilt etwa für Trauerfeiern, standesamtliche Eheschließungen, Taufen und Hochzeiten.
  • Freibäder in Berlin können öffnen. Größere Freizeitparks gibt es nicht.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können öffnen.
  • Für Demonstrationen in Berlin gilt keine Begrenzung der Teilnehmerzahl mehr.

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Corona-Lockerungen in Brandenburg: Demos ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl

  • Demonstrationen im Freien sind in Brandenburg wieder ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich, aber der Mindestabstand muss eingehalten und der Zutritt gesteuert werden.
  • Ferienwohnungen und Hotels in Brandenburg dürfen Gäste aufnehmen. Auch Campingplätze sind geöffnet.
  • Freizeitparks und Freibäder können wieder öffnen.
  • Öffentliche und private Veranstaltungen dürfen wieder mit bis zu 1000 Menschen stattfinden, dazu zählen auch Gottesdienste und Konzerte.
  • Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen bleiben in Brandenburg bis Ende August verboten.
  • Abstands- und Hygieneregeln sowie im Freien ein geregelter Zutritt und in Räumen genügend Frischluft und das Erfassen von Personendaten müssen aber gewährleistet werden.
  • Kitas in Brandenburg haben wieder für alle Kinder geöffnet, die Schulen sollen nach dem Ende der Sommerferien am 10. August zum regulären Betrieb zurückkehren. In Schulen und Kitas fällt der allgemeine Mindestabstand dann weg, nur nicht zwischen Lehrern. Dafür müssen Hygieneregeln wie das Händewaschen eingehalten werden.
  • Es gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Abstands- und Hygieneregeln gelten aber weiterhin.

Corona-Lockerungen in NRW: Abschlusspartys für Schüler erlaubt

  • Demonstrationen sind in NRW grundsätzlich erlaubt – bei Einhaltung der Abstandsregeln und einer Höchstzahl an Teilnehmern, gerechnet auf die Gesamtfläche.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze in NRW können aufmachen.
  • Freibäder dürfen öffnen, der Mindestabstand gilt auch in den Schwimmbecken. Freizeitparks dürfen Besucher hereinlassen. Auch Wellnesseinrichtungen und Saunabetriebe können unter Hygieneauflagen wieder öffnen. Dasselbe gilt für Erlebnis- und Spaßbäder.
  •  Kongresse und Messen dürfen nur unter Auflagen und immer unter Vorlage eines Infektionsschutzkonzepts durchgeführt werden. An Veranstaltungen im Kultur- oder Bildungsbereich dürfen nun wieder mehr als 100 Personen teilnehmen.
  • Feste wie Jubiläen, Hochzeiten, Taufen, Geburtstage oder Abschlussfeiern mit höchstens 50 Teilnehmern sind in NRW unter Auflagen wieder erlaubt. Voraussetzung sind die Beachtung von Hygieneregeln und die Erfassung der Personalien der Gäste.
  • Schüler dürfen Abschlusspartys auch mit mehr Teilnehmern feiern, wenn ausschließlich die Schüler einer Klasse oder eines Jahrgangs teilnehmen.
  • Alle Kita-Kinder in NRW werden wieder betreut – allerdings mit weniger Stunden pro Woche als normal. Schüler erhalten tageweise Präsenzunterricht, alle Grundschüler müssen wieder täglich in die Schule gehen.
  • Gruppen mit bis zu zehn Personen dürfen sich im Freien treffen. Sind es Personen aus zwei Haushalten, dürfen es auch mehr sein.

Corona-Lockerungen in Rheinland-Pfalz: Das gilt ab jetzt

  • Es dürfen sich bis zu zehn Menschen unabhängig von der Zahl der Haushalte treffen.
  •  Der Unterricht in Rheinland-Pfalz hat stufenweise wieder begonnen, alle Schüler gehen zumindest zeitweise wieder zur Schule gehen. Die Kitas öffnen wieder für alle, wenn auch mit Einschränkungen. Bis zum 1. August sollen sie wieder den normalen Regelbetrieb aufnehmen.
  • Innen dürfen sich bei Veranstaltungen in Rheinland-Pfalz , darunter auch Messen oder Märkte, bis zu 75 Menschen unter Auflagen versammeln – ab Mittwoch dann bis zu 150.
  • Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Menschen möglich, wenn der Abstand gewahrt bleibt und Kontaktdaten erfasst werden, ab Mittwoch sind draußen bis zu 350 Menschen möglich.
  • Freibäder, sonstige Schwimmbäder und Freizeitparks in Rheinland-Pfalz dürfen unter Auflagen öffnen.
  • Gaststätten müssen um 24 Uhr schließen
  • Hotels dürfen wieder für Touristen öffnen, Ferienwohnungen wieder vermietet werden. Auch Campingplätze sind wieder offen.
  •  Demonstrationen im Freien sind unter Auflagen möglich.

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Corona-Lockerungen im Saarland: Das ist erlaubt – und das nicht

  • Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes unter freiem Himmel sind im Saarland unter Auflagen erlaubt, so müssen etwa die Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder für den Tourismus öffnen.
  • Schwimm- und Freibäder dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Freizeitparks dürfen Besucher empfangen.
  • Familienfeiern im Restaurant sind im Saarland mit bis zu 50 Personen erlaubt. Die Landesregierung plant zurzeit, größere Familienfeiern mit bis zu 100 Gästen unter Hygieneauflagen wieder zu ermöglichen.
  • Tagungen, Kongresse und kleinere Messen mit höchstens 1000 Besuchern sind wieder zulässig – Voraussetzung sind entsprechende Hygienekonzepte.
  • Gaststätten müssen um 24 Uhr schließen
  • Im Laufe des Junis sollen alle Schüler im Saarland zumindest zeitweise wieder an die Schule zurückkehren. Kitas haben wieder eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen.
  • Zusammenkünfte von bis zu zehn Menschen sind zugelassen.

Corona-Lockerungen in Sachsen: Tagungen mit bis zu 1000 Besuchern möglich

  • Es können sich zwei Hausstände in Sachsen treffen. Auch Treffen mit bis zu zehn Menschen sind erlaubt – sowohl drinnen als auch draußen. In einer Gaststätte oder einem angemieteten Raum dürfen sich bis zu 50 Menschen bei Familienfeiern treffen.
  •  Kitas und Grundschulen in Sachsen können im eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder öffnen. Schüler an weiterführenden Schulen sollen zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden.
  •  Familienfeiern im Restaurant sind mit bis zu 50 Personen erlaubt. Die Landesregierung plant zurzeit, größere Familienfeiern mit bis zu 100 Gästen unter Hygieneauflagen wieder zu ermöglichen. Tagungen, Kongresse und kleinere Messen mit höchstens 1000 Besuchern sind wieder zulässig – Voraussetzung sind entsprechende Hygienekonzepte.
  • Freibäder und Freizeitparks in Sachsen  dürfen öffnen, sofern sie ein genehmigtes Hygienekonzept haben. Hallenbäder können öffnen, wenn die Kommunen deren Hygienekonzept genehmigt haben.
  • Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen können in Sachsen öffnen.
  • Kundgebungen sind nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt.

Corona-Lockerungen in Sachsen-Anhalt: Schüler dürfen ohne Corona-Mindestabstand unterrichtet werden

  • Demonstrationen in Sachsen-Anhalt sind möglich, wenn die Versammlungsbehörde sie zusammen mit dem Gesundheitsamt erlaubt. Eine pauschale Höchstgrenze für Teilnehmer gibt es nicht.
  • Ferienwohnungen können öffnen, Hotels und Campingplätze ebenfalls.
  • Freibäder und Freizeitparks in Sachsen-Anhalt dürfen wieder öffnen. Auch Hallenbäder dürfen öffnen, wenn Abstandsregeln und Hygieneanforderungen erfüllt werden.
  • Es sind private Feiern mit bis zu 20 Menschen erlaubt. Zu professionell organisierten Feiern wie Hochzeiten, Trauerfeiern oder Einschulungen sowie Fachtagungen, Vereinstreffen oder Parteiversammlungen dürfen derzeit bis zu 100 Menschen kommen, ab Juli 250 Menschen und ab September bis zu 1000. Messen bleiben verboten.
  • Kitas und Schulen in Sachsen-Anhalt kehren zu einem regulären Betrieb zurück. Grundschüler und Kitakinder kommen täglich in die Kitas und Grundschulen, an weiterführenden Schulen gibt es Wechselmodelle aus Präsenzunterricht und Distanzlernen. Schüler dürfen auch ohne den allgemein geltenden coronabedingten Mindestabstand unterrichtet werden.
  • Bis zu zehn Menschen dürfen sich in Sachsen-Anhalt  treffen, zu privaten Feiern dürfen bis zu 20 Gäste eingeladen werden.

Corona-Lockerungen in Thüringen: Hier gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr

  • Es gelten keine Kontaktbeschränkungen in Thüringen mehr. Allerdings empfiehlt eine neue Grundverordnung in Thüringen, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal zehn Menschen zu treffen.
  • In allen Kitas in Thüringen gilt eingeschränkter Regelbetrieb. Kindergärten und Grundschulen öffnen für alle Kinder täglich. An weiterführenden Schulen kann der Unterricht im Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen erfolgen.
  • Messen, Spezialmärkte und andere gewerbliche Ausstellungen sind in Thüringen erlaubt, wenn genehmigte Infektionsschutzkonzepte vorliegen. Private Feiern in geschlossen Räumen müssen ab 30 Teilnehmern zwei Tage im Voraus bei der jeweiligen Kommune angemeldet werden.
  • Freibäder können öffnen, ebenso Freizeitparks – solange es sich nicht um Kirmes-Veranstaltungen oder Ähnliches handelt. Der Besuch von Hallenbädern sowie Thermen und Saunen ist möglich, sofern dafür jeweils ein Infektionsschutzkonzept genehmigt wurde.
  • Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen in Thüringen  dürfen aufmachen.
  • Demonstrationen ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl sind möglich. (dpa/aba)

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