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  • Foto: picture alliance/dpa

Corona-Beschränkungen: Hamburgs Obergrenze für Feiern gelten nun bundesweit

Berlin –

Es musste etwas passieren! Anlässlich der steigenden Corona-Infektionsratem beriet die Bundesregierung heute mit den Ländern über ein gemeinsames Vorgehen in der kritischen Herbst- und Winterzeit. Dabei ging es auch um Obergrenzen für Feiern und Alkohol-Einschränkungen. Und der Bund hält offenbar den Hamburger Weg für den vernünftigsten: Die Bestimmungen, die bundesweit gelten sollen, sind dieselben, die in Hamburg praktiziert werden! 

So hat der Bund für Feiern in öffentlichen Räumen eine Obergrenze von 50 Teilnehmern beschlossen. Dies gelte, wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner auftreten. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag von Teilnehmern des Treffens von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder. Insgesamt schlägt der Bund ein regional abgestuftes Vorgehen vor – keine pauschalen Maßnahmen.

Obergrenze für Feiern: Gelten Hamburgs Regelungen bald für ganz Deutschland?

Hamburg hat derzeit die härtesten Beschränkungen von allen Bundesländern: Hier gelten bereits die Obergrenzen für Feiern, die der Bund nun für ganz Deutschland durchsetzen will.

Eine Festlegung niedrigerer Werte durch ein Land oder eine Kommune bleibt nach dem Entwurf jeweils möglich. Ausnahmen könnten für angemeldete Feierlichkeiten mit vom Gesundheitsamt abgenommenen Hygieneplänen zugelassen werden.

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Sollten in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 Menschen pro 100 000 Einwohner infiziert werden, seien weitere Maßnahmen zu erlassen, heißt es in einem Entwurf, über den noch diskutiert wird. Insbesondere solle dann die Teilnehmerzahl weiter begrenzt werden – nach den Vorstellungen des Bundes auf höchstens 10 Teilnehmer in privaten Räumen und höchstens 25 Teilnehmer in öffentlichen Räumen.

Bund und Länder beraten über Bußgelder bei falschen Kontaktangaben

Am Dienstag wurde auch darüber beraten, wie eine korrekte Kontaktnachverfolgung ermöglicht werden kann. Jetzt sollen Ordnungsbehörden Verstöße – etwa bei falschen persönlichen Angaben in Restaurants – mit einem Mindestbußgeld von 50 Euro belegen können. Bund und Länder appellieren an die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger: Diese sollten bei Bar-, Restaurant- und Veranstaltungsbesuchen „durch Angabe richtiger und vollständiger Personendaten und Kontaktinformationen ein schnelles Erkennen und Eindämmen von Corona-Ausbrüchen“ unterstützen.

In besonders betroffenen Regionen will der Bund zudem unter bestimmten Bedingungen auch den Alkoholausschank begrenzen lassen. Um Infektionen in der Gastronomie zu minimieren, müssten bei ansteigendem Infektionsgeschehen „zeitlich eingegrenzte Ausschankverbote für Alkohol erlassen werden“.

Neue Corona-Maßnahmen: Bund und Länder planen Frühwarnsystem

Eine von NRW-Regierungschef Armin Laschet (CDU) und auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) vorgeschlagene Corona-Warnampel wird in dem Entwurf nicht ausdrücklich erwähnt. Es heißt aber, die Länder würden bereits vor Erreichen einer Zahl von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern „ein geeignetes Frühwarnsystem einrichten, um möglichst ein Überschreiten dieser Inzidenz zu vermeiden“.

Angesichts steigender Corona-Infektionszahlen und der gleichzeitig zu erwartenden Grippewelle in der Herbst- und Winterzeit schlägt der Bund außerdem den Einsatz von Fieber-Ambulanzen vor. Bund und Länder sollten zeitnah ein Konzept vorlegen, wie eine Überlastung vor allem von Krankenhäusern und Hausarztpraxen verhindert werden könne. Ein solches Konzept solle die Möglichkeiten von Fieber-Ambulanzen, Schwerpunktsprechstunden und Schwerpunktpraxen ausloten. Zugleich sollten sich gerade auch Risikogruppen vorsorglich gegen die saisonale Grippe impfen lassen.

Vorschlag des Bundes: AHA-Formel soll durch „L“ für Lüften ergänzt werden

Gerade in der kalten Jahreszeit sollen zu der gültigen „AHA“-Formel für Abstand halten, Hygiene und Alltagsmasken zwei weitere Buchstaben hinzugefügt werden: „C“ wie Corona-Warn-App und „L“ wie Lüften. „Regelmäßiges Stoßlüften in allen privaten und öffentlichen Räumen kann die Gefahr der Ansteckung erheblich verringern“, heißt es.

„Angesichts der sinkenden Temperaturen, des vermehrten Aufenthalts in geschlossenen Räumen in der Herbst- und Winterzeit sowie der drohenden Grippesaison müssen wir jetzt besonders vorsichtig sein“, heißt es mahnend in dem Entwurf. Dies gelte gerade im Bereich der Freizeitgestaltung und privaten Feiern, die sich zuletzt als maßgebliche Ursachen für regionales Infektionsgeschehen gezeigt hätten. Vorrangiges Ziel der Maßnahmen müsse sein, Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen im Präsenzbetrieb weiter zu betreiben und das Wiederanlaufen der Wirtschaft nicht zu gefährden.

Bildungsministerin Karliczek: Schulbetrieb sicherstellen

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek forderte erhöhte Anstrengungen, um den Schulbetrieb sicherzustellen. Sie mache sich „Sorgen, dass die Pandemie wieder den Unterricht in den Schulen gefährdet“, sagte die CDU-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland am Dienstag.

Noch sei die Zahl der Schüler in Quarantäne überschaubar, das müsse aber nicht so bleiben. Die Gesellschaft könne es verhindern, wenn weiter die Grundregeln zur Bekämpfung der Pandemie eingehalten würden. „Aber auch in den Schulen selbst muss von allen Beteiligten diese Disziplin unbedingt aufgebracht werden.“

Kanzlerin warnt vor exponentiellem Anstieg der Corona-Zahlen

Merkel hatte bei einer Videokonferenz des CDU-Präsidiums am Montag nach Angaben aus Teilnehmerkreisen vor einem deutlichen Anstieg der Corona-Neuinfektionen in Deutschland gewarnt. Wenn diese sich wöchentlich so weiterentwickelten, werde es zu Weihnachten 19200 Neuinfektionen am Tag geben. Die Kanzlerin habe das hochrechnen lassen, hieß es.

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Zuletzt hatten Merkel und die Ministerpräsidenten Ende August über Maßnahmen in der Pandemie beraten. Sorgen bereiteten schon damals vor allem Feiern im privaten und Familienkreis, die als eine der Hauptursachen für die steigenden Infektionszahlen gelten. Hier konnten sich Bund und Länder damals nicht auf bundesweit geltende Obergrenzen für Teilnehmerzahlen einigen.

Schwesig gegen bundeseinheitliche Regelungen bei Alltagsfragen

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hat sich gegen eine bundeseinheitliche Regelung bei privaten Feiern ausgesprochen. Alltagsfragen wie die Teilnehmerzahl an Familienfeiern müssten nicht bundeseinheitlich geregelt werden, sagte Schwesig dem „Nordkurier“ am Montag.

„Ich kann verstehen, dass insbesondere die süd- und westdeutschen Länder bei sich Handlungsbedarf sehen. MV aber ist weiter das Land mit den niedrigsten Infektionszahlen in Deutschland. Solange die Zahlen niedrig bleiben, können wir bei Familienfeiern die Teilnehmerzahl von 75 beibehalten.“ (dpa/mhö)

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