x
x
x
  • Foto: imago images/Westend61

Tourismus-Neustart im Norden: Wer ab Montag wieder an Nord- und Ostsee darf

Urlaub im Ausland? Daraus wird in diesem Jahr wegen der Corona-Krise voraussichtlich nichts werden. Aber wie sieht es denn mit den Zielen an Nord- und Ostsee aus? Schleswig-Holstein hat jetzt klare Regeln aufgestellt, wer zu welchem Zweck wieder ins nördlichste Bundesland einreisen darf.

Besitzer einer Zweitwohnung in Schleswig-Holstein dürfen von Montag an wieder ihre Feriendomizile nutzen. Das hat die Jamaika-Koalition des Bundeslandes beschlossen, wie Tourismusminister Bernd Buchholz (FDP) am Mittwoch sagte. „Das gilt auch für die Inseln und Halligen.“

Dauercamping in Schleswig-Holstein ab 4. Mai erlaubt

Auch Dauercamping werde ab kommender Woche wieder erlaubt. Zudem sollen dann die Sportboothäfen an Nord- und Ostsee wieder öffnen dürfen.

Mitte März hatte die Landesregierung einen Tourismusstopp verhängt, um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus einzudämmen. Darunter fielen auch Zweitwohnungen. Allein in Nordfriesland – dazu gehören auch Sylt und St. Peter Ording – gibt es 14.000 Zweitwohnungen.

Schleswig-Holstein: Besitzer von Zweitwohnungen dürfen ab 4. Mai kommen

Ab 4. Mai dürfen die Besitzer von Zweitwohnungen laut dem Beschluss ihre im selben Hausstand lebenden Partner und Kinder mitnehmen – nicht aber Freunde. Die Zweitwohnungsbesitzer müssen aber sicherstellen, dass sie sich im Falle einer bestätigten Covid-19-Infektion innerhalb von 24 Stunden zur Quarantäne an ihren Hauptwohnsitz begeben können.

Das könnte Sie auch interessieren: Jobs weg, Kurzarbeit: Agentur für Arbeit legt erschütternde Zahlen für Hamburg vor

Außerdem beschlossen CDU, Grüne und FDP, dass die Einreise nach Schleswig-Holstein zu Tourismuszwecken auch nach dem 4. Mai grundsätzlich verboten bleibt. Dies gilt auch für Freizeitzwecke, ausgenommen davon sind Einreisen zur Ausübung kontaktarmer Sportarten sowie Besuche von Museen, Ausstellungen, zoologischen Gärten und Tierparks sowie botanischer Gärten.

Mecklenburg-Vorpommern: Entscheidung über Tourismus-Start am 5. Mai

Für Mecklenburg-Vorpommern wird ein entscheidender Termin Dienstag, der 5. Mai sein, wenn es um eine neue Corona-Verordnung für das Land gehe, sagte der Geschäftsführer des Landestourismusverbandes, Tobias Woitendorf. Der Tourismusverband werde bis dahin in Arbeitsgruppen wichtige Fragen abarbeiten, wie Handlungshilfen für Hygienekonzepte.

Gastronomie und Hotels: Mecklenburg-Vorpommern will keine Flächenbegrenzungen

Bei einer Öffnung von Hotels und Restaurants wolle der Verband keine Flächenbegrenzungen wie im Einzelhandel, stellte Woitendorf klar. Vielmehr müsse gelten, dass die Abstandsregeln und Hygienevorschriften umgesetzt werden können.

Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) stellte zunächst Öffnungsschritte für die Gastronomie in Aussicht. „Zwischen dem 4. und 6. Mai wird das Kabinett entscheiden, wie sich die Öffnungsszenarien darstellen“, sagte er. „In der Taskforce wurde besprochen: Wenn die Infektionszahlen auf einem niedrigen Niveau bleiben, dann soll der Innen- und Außenbereich in der Gastronomie um den 11. Mai geöffnet werden.“

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp