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Ein Testament wird handschriftlich verfasst.
  • Auf dem Testament wurde vermerkt, dass die Partnerin des Ladenbesitzers alles bekommen soll. (Symbolbild)
  • Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Testament auf Kellnerblock: Kneipe auf einem Zettel hinterm Tresen vererbt

Ein Testament ist auch auf einem Kellnerblock rechtens. Der letzte Wille auf dem Zettel sei wirksam, teilte das Oberlandesgericht Oldenburg mit. Nach dem Tod eines Gastwirts aus Ostfriesland wollte seine Partnerin das Erbe antreten.

Als Testament legte sie einen Kellnerblock vor, den sie im Gastraum hinter der Theke gefunden hatte. Darauf hatte der Gastwirt mit Datum und Unterschrift vermerkt, dass seine Partnerin alles bekommen soll. (Aktenzeichen 3 W 96/23)

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Das Amtsgericht Westerstede hatte die Partnerin nicht als Erbin angesehen. Es sei nicht sicher feststellbar, dass auf dem Kellnerblock ein Testament festgehalten werden sollte. Das Oberlandesgericht gelangte nun zu einem anderen Schluss. Der Senat ist überzeugt, dass der Gastwirt das Schriftstück selbst verfasst und seine Partnerin als Erbin eingesetzt hatte. Es sei seine Eigenart gewesen, wichtige Dokumente hinter dem Tresen zu lagern. (dpa/mp)

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