• Die Anklage erfolgte am Landgericht Itzehoe. 
  • Foto: picture alliance/dpa

Sie ist 95 Jahre alt: Staatsanwaltschaft Itzehoe klagt ehemalige KZ-Sekretärin an

Itzhoe –

Anklage im Norden: Auch fast 76 Jahre nach dem Ende der Nazi-Diktatur ist die juristische Aufarbeitung der Gräueltaten nicht beendet. Jetzt wird Anklage gegen eine damalige Sekretärin des KZ Stutthof erhoben.

Sie soll durch ihre Arbeit als KZ-Sekretärin Beihilfe zu tausendfachem Mord geleistet haben: Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hat Anklage gegen eine ehemalige Schreibkraft des deutschen Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig wegen Beihilfe zum Mord und zum versuchten Mord erhoben.

Aufarbeitung der NS-Zeit: KZ-Sekretärin im Norden angeklagt

Die heute 95 Jahre alte Frau aus dem Kreis Pinneberg soll als Sekretärin des Lagerkommandanten mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren des KZ geleistet haben. Der Angeschuldigten werde Beihilfe zum Mord in mindestens 10.000 Fällen und in weiteren Fällen Beihilfe zum versuchten Mord im Zeitraum von 1943 bis 1945 vorgeworfen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag. Zuerst berichtete das „Hamburger Abendblatt“.

Das könnte Sie auch interessieren: Der letzte Zeuge Für Fred Leser war die Bornplatzsynagoge ein heiliger Ort

Die Anklage erfolgte nach Angaben des Sprechers in der vergangenen Woche am Landgericht Itzehoe. Zuständig sei die Jugendkammer, weil die Frau zum Zeitpunkt der Taten heranwachsend war. Die Ermittlungen liefen seit 2016. Es sei ein sehr komplexes und aufwendiges Verfahren, bei dem Zeugen in den USA und in Israel vernommen wurden. Auch ein Historiker wurde mit Nachforschungen beauftragt.

Mit 95 Jahren: Angeklagte hat schon mehrfach als Zeugin ausgesagt

Nach einem Bericht der ARD-Tagesschau aus dem vergangenen Jahr war die jetzt angeklagte Frau bereits mehrfach als Zeugin befragt worden. 1954 habe sie ausgesagt, dass der gesamte Schriftverkehr mit dem SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamt über ihren Schreibtisch gelaufen sei.

Kommandant Paul Werner Hoppe habe ihr täglich Schreiben diktiert und Funksprüche verfügt. Über die Vergasung von Menschen sei ihr jedoch kein Schreiben bekannt gewesen. Von der Tötungsmaschinerie, der während ihrer Dienstzeit nur wenige Meter von ihr Zehntausende Menschen zum Opfer fielen, habe sie nichts gewusst.

NS-Prozess in Hamburg: Verurteilung eines 93-Jährigen im letzten Sommer

Im vergangenen Sommer hatte das Landgericht Hamburg einen ehemaligen SS-Wachmann des KZ Stutthof zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Strafkammer sprach den 93 Jahre alten Angeklagten der Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen und wegen Beihilfe zum versuchten Mord schuldig.

Der Angeklagte war nach Angaben der Richterin zwar ein Befehlsempfänger. „Es befreit Sie nicht von Schuld“, sagte sie in der Urteilsbegründung. Der Mann hätte in Stutthof nicht mitmachen dürfen. „Sie hätten versuchen müssen, sich zu entziehen, und Sie hätten sich entziehen können.“ (dpa/hb)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp