• Der 93-jährige ehemalige KZ-Wachmann wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
  • Foto: picture alliance/dpa

Wegen Beihilfe zum Mord : Hamburger Urteil gegen Ex-KZ-Wachmann ist rechtskräftig

Das Urteil des Hamburger Landgerichts gegen einen früheren SS-Wachmann im KZ Stutthof jetzt rechtskräftig. Er wird mit einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung bestraft. Die für drei der Nebenkläger und für den Angeklagten eingelegten Rechtsmittel der Revision seien zurückgenommen worden, teilte das Gericht am Montag mit.

Eine Jugendstrafkammer am Landgericht hatte den 93 Jahre alten Angeklagten am 23. Juli wegen Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen und wegen Beihilfe zu versuchtem Mord zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Der Prozess fand nach Jugendstrafrecht statt, weil der Mann zu Beginn der Tatzeit im Jahr 1944 erst 17 Jahre alt war. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von drei Jahren Haft beantragt, die Verteidigung Freispruch gefordert. (dpa/se)

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