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Ein Justizbeamter steht im Gerichssaal im Landgericht Flensburg.
  • Im Landgericht Flensburg fiel heute das Urteil gegen einen Mann, der versucht hat, seine Ehefrau zu ermorden.
  • Foto: Christian Charisius/picture alliance/dpa

Versuchter Mord an Ehefrau: 62-Jähriger zu langer Haftstrafe verurteilt

Ein 62-Jähriger soll seine Ehefrau in Flensburg zunächst mit einem dünnen Nylonseil und dann mit der Hand versucht haben, zu erwürgen. Die 52-Jährige hatte sich zuvor von ihm getrennt und wollte ausziehen, doch ihr Ehemann wollte das offenbar verhindern. Jetzt fiel im Landgericht Flensburg das Urteil.

Wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung an seiner Ehefrau verurteilte ihn das Landgericht zu einer Haftstrafe von acht Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 2. Dezember 2022 in Flensburg in der gemeinsamen Wohnung zunächst mit einem dünnen Nylonseil und dann mit der Hand versucht hat, die 52-Jährige zu erwürgen. Die Frau sei arglos gewesen und habe mit einem derartigen Angriff nicht rechnen können, sagte der Vorsitzende Richter. Erst nach heftiger Gegenwehr sei der Frau die Flucht gelungen.

Flensburg: Lange Haftstrafe für versuchten Mord an Ehefrau

Der Deutsche hatte es nach Ansicht des Gerichts nicht verwinden können, dass sich seine Frau von ihm getrennt und den Umzug in eine andere Wohnung vorbereitet hatte. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.

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Die Staatsanwaltschaft hatte wie die Nebenklage auf eine Haftstrafe von acht Jahren wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung plädiert. Die Verteidigung hatte eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert und um Verhängung einer bewährungsfähigen Strafe gebeten. Sie verneinte einen Tötungsvorsatz.

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