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Der Angeklagte steht vor der erwarteten Urteilsverkündung im Gerichtssaal.
  • Der Angeklagte steht vor der erwarteten Urteilsverkündung im Gerichtssaal (Mitte).
  • Foto: picture alliance/dpa/Markus Scholz

Lieferungen in den Iran: Firmenchef aus Norderstedt verurteilt – weiterer Ärger droht

Wegen Verstößen gegen das Iran-Embargo der EU hat das Hanseatische Oberlandesgericht am Mittwoch einen Unternehmer aus Norderstedt bei Hamburg zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 61-jährige Deutsch-Iraner verkaufte und lieferte nach Überzeugung der Richter Laborausrüstung an iranische Stahlwerke ohne die dafür erforderliche Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Dabei habe er knapp 470.000 Euro verdient. Dieses Geld zog das Gericht als sogenannten Tatertrag ein.

Die Lieferungen des Angeklagten im Jahr 2020 umfassten zwei Spektrometer und eine Drehschieber-Vakuumpumpe. Weitere Anklagepunkte, wonach die Firma des Beschuldigten auch Material für das iranische Atomprogramm exportierte, bestätigten sich nach Angaben der Vorsitzenden Richterin Ulrike Taeubner nicht. Die Bundesanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger hatten das Strafmaß für ihren Mandanten ins Ermessen des Gerichts gestellt. Im Zusammenhang mit dem iranischen Atomprogramm hatte die EU 2015 eine Reihe von Ausfuhrbeschränkungen erlassen.

Deutsch-Iraner: Es besteht erhebliche Fluchtgefahr

Das Gericht hielt den Haftbefehl aufrecht, obwohl der Angeklagte bereits seit einem Jahr und vier Monaten in Untersuchungshaft sitzt. Es bestehe erhebliche Fluchtgefahr, weil auch die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen den 61-Jährigen ermittelt und ein Haftbefehl erlassen wurde, erklärte Taeubner.

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Nach Angaben der Braunschweiger Behörde geht es dabei um einen dringenden Tatverdacht in 91 Fällen wegen gewerbsmäßiger Bestechung im geschäftlichen Verkehr, Beihilfe zur Untreue und gewerbsmäßige Hehlerei. Zusammen mit einem Angestellten eines Gleitlagerherstellers soll der Angeklagte die Firma in Osterode am Harz um mehr als eine Million Euro geschädigt haben. Bei einer Verurteilung drohe dem Angeklagten eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren, sagte Taeubner. (mp/dpa)

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