Sylt-Video: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen überwiegend ein
Im Mai 2024 sorgte ein Party-Video aus Sylt mit rassistischen Gesängen bundesweit für Empörung. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Volksverhetzung. Doch nun werden die Ermittlungen zum Großteil eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft Flensburg hat ihre Ermittlungen gegen vier junge Menschen im Zusammenhang mit dem rassistischen Sylt-Video aus der „Pony Bar“ in Kampen beendet. Die Behörde teilte mit, dass sie das Verfahren gegen zwei Männer und eine Frau eingestellt hat. Das Absingen der Textzeile „Ausländer raus, Deutschland den Deutschen“ erfülle im vorliegenden Fall laut höchstrichterlicher Rechtsprechung noch nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung.
Sylt-Video: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein
Gegen einen vierten Beteiligten, der bei dem durch ein Video in sozialen Medien dokumentierten Vorfall, mit winkendem Arm einen Hitlergruß machte und mit der anderen Hand einen „Hitlerbärtchen“ andeutete, wurde demnach Klage erhoben. Die Staatsanwaltschaft Flensburg beantragte gegen ihn über den Weg eines Strafbefehls eine Verwarnung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Als Auflage soll er 2500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Akzeptiert er, gibt es keinen Prozess.
Am Pfingstwochenende des vergangenen Jahres hatten Partygäste in der „Pony Bar“ zu Gigi d’Agostinos „L’amour toujours“ die Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ gegrölt. Ein Besucher zeigte den Hitlergruß. Ein Video des Vorfalls verbreitete sich im Netz und sorgte für bundesweit für Empörung. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) äußerte sich.
Bei den Beteiligten aus dem Video handelte es sich um zwei Männer und eine Frau, die als Studentin einer Hamburger Fachhochschule identifiziert wurde. Die Hochschule verhängte gegen sie ein zweimonatiges Hausverbot. Eine Extmatrikulation wurde geprüft, jedoch als unverhältnismäßig verworfen.
Auch Verfahren gegen Video-Verbreiter eingestellt
Laut Staatsanwaltschaft erfüllen weder der Inhalt der von den Beschuldigten gerufenen Parolen noch „die Gesamtumstände“ des damaligen Geschehens gemäß höchstrichterlicher Maßstäbe den Straftatbestand der Volksverhetzung. Zwar kämen darin „Vorbehalte und Ablehnung“ gegenüber Ausländern zum Ausdruck, erklärte diese. Nicht möglich sei dem Ermittlungsergebnis zufolge aber der „zweifelsfreie Rückschluss“, dass damit „eine aggressive Missachtung und Feindschaft in der Bevölkerung erzeugt oder gesteigert werden sollten“.
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Gegen einen vierten Beteiligten ermittelte die Anklagebehörde in der schleswig-holsteinischen Stadt wegen des Verdachts des Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, weil er das Video gefilmt und veröffentlicht hatte. Das Verfahren gegen ihn wurde nach Angaben vom Montag eingestellt, weil ihm in einem anderen Verfahren bereits eine Strafe droht, die gegenüber der wegen dieses Vorwurfs drohenden Bestrafung nicht besonders ins Gewicht fällt. Weitere Angaben dazu wurden nicht gemacht. (AFP/mp)
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