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Polizei auf Sylt hinter rund 90 Demonstranten.
  • Polizei auf Sylt hinter rund 90 Demonstranten. (Archiv)
  • Foto: IMAGO / Andre Lenthe

„Starke Polizeipräsenz“: Punker-Camp auf Sylt geräumt

Jetzt müssen die mit dem 9-Euro-Ticket angereisten Punks endgültig ihr Camp räumen. Seit letzter Woche steht bereits fest: die Bewohner der Protestcamps müssen die Nordseeinsel Sylt verlassen. Das Verwaltungsgericht erklärte eine Auflösung offiziell für rechtskräftig. Die Abreise verlief in Begleitung von einem großem Polizeiaufgebot.

Nach einer von den Behörden angeordneten sowie gerichtlich bestätigten Auflösung eines Punker-Protestcamps auf Sylt haben die noch verbliebenen Bewohnerinnen und Bewohner den Bereich am Mittwoch friedlich geräumt. Nach Angaben der Gemeinde und der Polizei verließen sie das Camp nach der offiziellen Verkündung eines Platzverweises freiwillig. Die zur Amtshilfe angeforderte Polizei musste nicht eingreifen.

Der Sylter Gemeindebürgermeister Nikolas Häckel (parteilos) teilte mit, das Camp am Rathaus der Inselhauptstadt Westerland sei dank „enger Kooperationsgespräche mit dem Versammlungsleiter“ und „starker Polizeipräsenz“ ohne Zwischenfälle aufgelöst worden. Demnach verlief die Räumung „freiwillig und friedlich“.

Freiwilliger Abzug der Camp-Bewohner

Auch eine Polizeisprecherin in Westerland bestätigte den freiwilligen Abzug der Bewohnerinnen und Bewohner. Mitarbeiter des gemeindeeigenen Bauhofs hätten inzwischen begonnen, das Gelände zu räumen und einen Zaun zu errichten, sagte sie. Zuletzt hatten sich demnach knapp 20 Bewohnerinnen und Bewohner im Camp aufgehalten. Die Polizei sei zwar „anwesend“, habe aber nichts weiter zu tun, fügte die Sprecherin an. Angaben zur Zahl der Einsatzkräfte machte sie nicht.

Protestcamp von Punkern und linken Aktivisten auf dem Rathausplatz in Westerland auf Sylt. (Archiv) IMAGO / Andre Lenthe
Protestcamp von Punkern und linken Aktivisten auf dem Rathausplatz in Westerland auf Sylt
Protestcamp von Punkern und linken Aktivisten auf dem Rathausplatz in Westerland auf Sylt. (Archiv)

Angehörige der Punkerszene hatten sich den Sommer über auf der zum Bundesland Schleswig-Holstein gehörenden Insel versammelt und dort später auch ein Camp errichtet, das als dauerhafter Aufenthaltsbereich sowie als Sammelpunkt für Kundgebungen diente. Da mit dem Camp politische Forderungen vertreten wurden, erkannte es der Kreis Nordfriesland trotz Beschwerden zunächst für rund einen Monat als Versammlung an, die unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit stand.

Schlechte Sanitäre Zustände und Lärmbelästigung

Eine Verlängerung über den 31. August hinaus lehnten der Kreis zuletzt jedoch unter Verweis auf eine veränderte Interessenabwägung und die Notwendigkeit zum Schutz der Rechte der Anwohnerinnen und Anwohner ab. Hauptargumente waren schlechte sanitäre Zustände rund um das Camp und dauerhafte Lärmbelästigung.

Vor den Gerichten hatte diese Ablehnung Bestand, Eilklagen des Organisators des Camps gegen die Auflösung und Räumung wurden abgewiesen. Abschließend billigte am Dienstag das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Entscheidung.

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Es verwies auf eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, weil die Gesundheit anderer Menschen, deren Eigentum sowie die Umwelt durch die Zustände gefährdet seien. Eine Rolle spielte laut Gericht aber auch, dass die Bewohner und Bewohnerinnen ihre Forderungen bereits wochenlang hätten vertreten können. (dpa/mp)

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