Gericht weist Beschwerde ab: Punks müssen Camp auf Sylt räumen
Das Protestcamp von Punks auf Sylt muss endgültig geräumt werden. Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Schleswig wies am Montag eine Beschwerde der beiden Versammlungsleiter des Protestcamps gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts ab. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte das OVG mit. Das Verwaltungsgericht hatte in der vergangenen Woche eine Auflösung für rechtmäßig erklärt. Es hatte damit eine entsprechende Entscheidung des Kreises Nordfriesland bestätigt.
Das Verwaltungsgericht hatte die Auffassung der Versammlungsbehörde des Kreises geteilt, dass im Zusammenhang mit unzureichenden sanitären Verhältnissen im Camp und wegen der Gefahr einer rücksichtslosen Lärmbelastung für die Anlieger eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit eingetreten war. Es sei verhältnismäßig, eine Fortsetzung des Protestcamps über den 31. August hinaus zu unterbinden.
Protestcamp auf Sylt: Polizei will bei der Räumung helfen
Auch das OVG ist der Ansicht, dass zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung des Kreises am 30. August 2022 „angesichts der Vorerfahrungen mit dem Campleben entsprechend erkennbare Umstände vorgelegen“ hätten. So sei es seit Bestehen des Camps und bis zum Erlass der Verfügung mehrfach zu Verstößen gegen die Rechtsordnung gekommen. Die wirksame und vollziehbare Verfügung des Kreises vom 3. August 2022, nach der unter anderem sanitäre Anlagen vorzuhalten gewesen wären, sei durchgehend nicht erfüllt worden. Hinzu trete der ruhestörende Lärm. Diese Verstöße hätten zugleich zu Beeinträchtigungen weiterer Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit, nämlich der Unversehrtheit der Gesundheit Einzelner und des Eigentums Dritter als auch von Natur und Umwelt geführt.
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Ein Termin für die Räumung steht noch nicht fest. Der Bürgermeister der Gemeinde Sylt, Nikolas Häckel (parteilos), schrieb der Deutschen Presse-Agentur am Montag, sein Vollzugshilfeersuchen gegenüber der Polizei liege seit dem 2. September vor. Die Polizei werde die Amtshilfe zur Räumung umsetzen, sobald dies rechtlich und tatsächlich möglich sei. (dpa/mp)