x
x
x
Das Baby erlag im Krankenhaus seinen Verletzungen (Symbolfoto).
  • Das Baby erlag im Krankenhaus seinen Verletzungen (Symbolfoto).
  • Foto: Imago

Staatsanwaltschaft sicher: Vater schüttelt kleinen Sohn auf Sylt tot

Ein Vater soll 2016 auf Sylt seinen vier Monate alten Sohn zu Tode geschüttelt haben. Im Prozess verweigert er die Aussage. Für die Staatsanwaltschaft ist die Beweislage dennoch klar.

Der 52-Jährige ist angeklagt, das Baby zwischen dem 4. und 6. September 2016 in Westerland mit erheblichem Kraftaufwand geschüttelt zu haben. Dadurch erlitt der Säugling ein Schütteltrauma und tödliche Verletzungen. Der Sohn des Polen war am 6. September 2016 in einer Klinik gestorben. Vor Gericht schwieg der Mann, direkt nach dem Vorfall hatte er aber angegeben, der Junge habe sich verschluckt und er habe versucht, ihn zu retten.

Im Prozess hat die Staatsanwaltschaft Flensburg eine Haftstrafe von neun Jahren wegen Totschlags gefordert. Aufgrund der Verfahrensverzögerung sollen fünf Monate davon bereits als verbüßt gelten, sagte die Staatsanwältin am Donnerstag am Landgericht Flensburg.

Sylt: Vater schüttelt Baby tot – lange Haft droht

Sie sehe die in der Anklageschrift erhobenen Vorwürfe nach der Beweisaufnahme vollumfänglich bestätigt, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Das Motiv sei jedoch weitgehend im Dunkeln geblieben.

Das könnte Sie auch interessieren: Im Zug nach Hamburg erstochen: Todesopfer kannten sich

Der Verteidiger forderte einen Freispruch für seinen Mandanten. Ein Tatnachweis sei nicht mit erforderlicher Sicherheit gegeben. Es sei seiner Meinung nach ein tragischer Unfall gewesen.

Die Eröffnung des Hauptverfahrens hatte sich aus verschiedenen Gründen hingezogen, unter anderem, weil die Kammer Verfahren gegen Angeklagte in U-Haft vorziehen musste. Später konnte der Vater zunächst nicht ausfindig gemacht werden. Er wurde daher mit europäischen Haftbefehl gesucht, weil ihm Ladungen nicht mehr zugestellt werden konnten. Er wurde dann im Sommer vergangenen Jahres in Polen festgenommen. Das Urteil wird am 3. Februar verkündet. (dpa/mp)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp