Scheidung nicht akzeptiert? Mann soll Ex-Frau getötet haben – mit 54 Messerstichen
Seit Dienstag muss sich ein 60-Jähriger in Kiel wegen der Ermordung seiner Ex-Frau verantworten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann sich durch die Trennung gedemütigt fühlte.
Ein 60 Jahre alter Mann muss sich seit Dienstag wegen Ermordung seiner Ex-Frau vor dem Kieler Landgericht verantworten. Laut Anklage soll er die Mutter zweier gemeinsamer Kinder mit 54 Messerstichen am 1. Februar getötet haben – nach einem gemeinsamen Besuch einer Schule im Kreis Rendsburg-Eckernförde.
Mann soll Ex-Frau erstochen haben: Angeklagter schwieg
Die Leiche der 42-Jährigen wurde erst zehn Tage später von Spaziergängern gefunden. Der Angeklagte soll sie nach dem Mord im Wassergraben eines Feldweges bei Klein Bennebek (Kreis Schleswig-Flensburg) abgelegt haben. Sie wurde als vermisst gemeldet und von der Polizei gesucht, nachdem sie ihre Kinder zwar zur Schule brachte, aber danach nicht mehr nach Hause kam.
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Der in Syrien geborene Deutsche bestritt zu Prozessbeginn über seinen Anwalt die Tat. Er schwieg bereits während der Ermittlungen und will sich auch im Prozess nicht äußern, wie sein Verteidiger sagte. Der 60-Jährige sitzt in Untersuchungshaft.
Mord: Wollte er die deutsche Scheidung nicht akzeptieren?
Tatmotiv ist laut Anklage, dass sich die Frau nach deutschem Recht scheiden ließ, was der Angeklagte nicht akzeptiert haben soll. Zudem „wollte er die von ihm empfundene Demütigung durch die von der Getöteten beabsichtigte Scheidung nach islamischem Recht nicht hinnehmen”, so die Staatsanwaltschaft. Auch die 42-Jährige wurde in Syrien geboren. Der Bruder der Getöteten ist Nebenkläger.
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Nach Angaben des Verteidigers kümmerten sich beide Eltern trotz der Trennung um die Kinder. Wegen der Trennung der Frau von ihrem Mann soll es aber immer wieder zum Streit gekommen sein. Der Mann wurde kurz nach dem Leichenfund verhaftet. Die Kinder wurden in einer Pflegefamilie untergebracht.
Für den Prozess steht dem Angeklagten ein Dolmetscher für arabische Sprache zur Seite. Das Schwurgericht hat bis kurz vor Weihnachten 15 Verhandlungstage festgesetzt und will 19 Zeugen hören. Geladen sind neben einer psychiatrischen Sachverständigen auch Gutachter der Gerichtsmedizin und ein Islamwissenschaftler. (dpa/ncd)
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