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  • Neben diesem Weltkriegspanzer fanden Beamte noch weitere Schusswaffen, zum Beispiel einen Torpedo.
  • Foto: dpa/picture alliance

Prozess um Weltkriegspanzer: Mann hatte Waffen

Das juristische Gezerre um den Weltkriegspanzer aus der Villa an der Kieler Förde geht weiter. Dabei werden Details über den 84 Jahre alte Angeklagten bekannt. Für die Staatsanwaltschaft gibt es vor Gericht eine schlechte Nachricht.

Vor dem Kieler Landgericht sind Informationen über das Leben des angeklagten Eigentümers eines Weltkriegspanzers aus Heikendorf bei Kiel ans Licht gekommen. Über seinen Verteidiger ließ der Angeklagte am Donnerstag im Saal 235 Angaben zur eigenen Person machen. Demnach war der 84-Jährige bis zum Zeitpunkt der Durchsuchung seines Anwesens im Juli 2015 als Finanzvermittler „wirtschaftlich erfolgreich“, wie Verteidiger Gerald Goecke sagte. Seitdem lebe dieser von seinem Ersparten und gelegentlichen Verkäufen von Gegenständen seiner Sammlung.

Weltkriegspanzer bei Kiel: Mann besaß mehrere Schusswaffen

Der Waffensammler muss sich wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und waffenrechtlicher Verstöße verantworten. Bei der Durchsuchung im Sommer 2015 stellten Beamte im Keller der Villa einen Weltkriegspanzer vom Typ „Panther“ sicher. Außerdem fanden sie auf dem Anwesen in dem Kieler Vorort direkt an der Förde einen Torpedo, einen Mörser vom Kaliber 5 Zentimeter sowie eine Flugabwehrkanone vom Kaliber 8,8 Zentimeter. Zudem besaß der Mann Maschinen- und Sturmgewehre, halb- und vollautomatische Pistolen sowie mehr als 1000 Schuss Munition. 

Im Kern geht es in dem Prozess um die Frage, ob der Panzer und anderes Kriegsgerät unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen und somit nicht in Privatbesitz sein dürfen. Anders als die Staatsanwaltschaft geht die 7. große Strafkammer auf Basis mehrerer Gutachten davon aus, dass es sich nur bei der Flugabwehrkanone nach wie vor um eine Kriegswaffe handeln dürfte. Der Panzer habe nur noch museale Funktion, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Worpenberg am Donnerstag.

Protokolle nicht als Beweismittel

Thema waren auch Protokolle von Telefonaten des Angeklagten aus einer Telefonüberwachung, die im Zuge des Verfahrens um einen möglichen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und eines mittlerweile eingestellten Verfahrens wegen des Verdachts auf Handel mit Kriegswaffen 2015 erfolgten. Staatsanwalt Thorsten Wolke beantragte – letztlich erfolglos – die Materialien als Beweismittel zuzulassen. Diese belegten vorsätzliches Handeln des 84-Jährigen, sagte der Staatsanwalt.

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Laut dem Staatsanwalt soll der Angeklagte nach der Durchsuchung im Sommer 2015 am Telefon gesagt haben, „ich wollte den Panzer so herrichten, wie er mal aus dem Werk kam“. In einem anderen Telefonat sei es darum gegangen, Löcher in das Panzerrohr zu machen. Dies habe er zurückgewiesen. Mit wem die Telefonate erfolgten, nannte der Staatsanwalt in den meisten Fällen nicht. Verteidiger Goecke bezeichnete die Beweisanträge als bedeutungslos und sprach von „gewagten Schlüssen“ der Staatsanwaltschaft. Die Kammer wies die Beweisanträge als bedeutungslos zurück.

Noch im Juli sollen Prüfungen erfolgen, ob die teils alte Munition noch schießfähig ist. Der Prozess wird am 26. Juli fortgesetzt. Ein Urteil könnte Anfang August fallen. (dpa/mp)

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