In Neumünster fanden Einsatzkräfte der Feuerwehr am Sonntagnachmittag einen toten 73-Jährigen.

Die Tat ereignete sich im November in einem Haus in Neumünster-Einfeld (Archivbild). Foto: Danfoto

63-Jähriger soll Rentner mit Hantel erschlagen und angezündet haben

Im November vergangenen Jahres eskalierte in Neumünster ein Streit zwischen einem Vermieter und seinem Mieter. Ein 63-Jähriger soll dabei einen 73-Jährigen erschlagen und danach angezündet haben. Jetzt muss er sich vor Gricht verantworten.

Der Angeklagte soll am Nachmittag des 3. November seinen 73-jährigen Mieter gebeten haben, ihm zu helfen. Die beiden Männer wohnten in einem Zwei-Parteien-Haus an der Einfelder Straße. Der Ältere wohnte Medienberichten zufolge im Erdgeschoss, sein zehn Jahre jüngerer Vermieter im ersten Stock.

Als der ahnungslose Untermieter an jenem Sonntag die Wohnung seines Vermieters betrat, soll der 63-Jährige plötzlich mehrfach mit einer Hantel auf ihn eingeschlagen haben. Anschließend soll er den auf dem Boden liegenden Mann angezündet haben.

Opfer an Schädel-Hirn-Trauma noch vor Ort verstorben

Die Lebensgefährtin des Opfers soll dann den Rauch bemerkt und gegen 14.45 Uhr die Feuerwehr alarmiert haben. Die Rettungskräfte löschten die Flammen und fanden schließlich den leblosen Mann. Laut Staatsanwaltschaft hatte er ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitten und war noch vor Ort verstorben.



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Neumünster: Rentner erschlagen – 63-Jähriger angeklagt

Der mutmaßliche Täter wurde kurz darauf festgenommen. Drei Tage später wurde er auf Antrag der Kieler Staatsanwaltschaft dem zuständigen Amtsgericht vorgeführt, wo ein Haftrichter die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung anordnete. Dort wartet der Mann auf seinen Prozess, der am Mittwoch vor dem Landgericht Kiel beginnt.

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Der Rentner ist wegen Mordes angeklagt. Allerdings wird davon ausgegangen, dass er aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung nicht schuldfähig ist. Gegen den Mann wird daher ein Sicherungsverfahren eröffnet. Dabei strebt die Staatsanwaltschaft die dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in ein psychiatrisches Krankenhaus an. In einem solchen Verfahren kann die Öffentlichkeit für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden.

Das Gericht hat sieben Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte demnach am 26. Mai fallen.

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