• Foto: dpa

Nach über 17 Jahren: Behörde nimmt 80-Jähriger ihre geliebte Krähe weg!

Bad Segeberg –

Sein geliebtes Tier abzugeben, allein der Gedanke macht vielen Angst. Wegen einer anonymen Anzeige ist dieser Albtraum für eine Seniorin aus Bad Segeberg bittere Realität geworden: Sie muss ihre Krähe „Charly“ abgeben – der Vogel war ihr treuer Begleiter seit über 17 Jahren.

Wie die „Lübecker Nachrichten“ berichten, fand Renate Schoemann im Juni 2003 das verletzte Tier am Straßenrand. Ein Bein war gebrochen. Ohne ihre Hilfe wäre es verendet – oder wehrlos Fressfeinden zum Opfer gefallen. „Charly“ taufte die 80-jährige Bad Segebergerin den Vogel und päppelte ihn liebevoll in ihrem Reihenhaus auf – 17 Jahre und eineinhalb Monate lang teilten die beiden ihr Leben.

Anonyme Anzeige: Seniorin muss Krähe „Charly“ abgeben

Doch nun, nach einer anonymen Anzeige, standen Mitarbeiter des Veterinäramts vor der Tür, erklärten, die Haltung der Krähe im Haus verstoße gegen das Tierschutzgesetz. Schoemann ist fassungslos: „Ich bin so verzagt. Das ist doch kein Tierschutz, wenn ich nichts getan hätte“, sagt sie den „Lübecker Nachrichten“.

Krähen haben in der Regel eine Lebenserwartung von 15 bis 20 Jahren, da hat die Seniorin offensichtlich einiges richtig gemacht. „Das ist doch auch Tierwohl. Ich habe ihn so lieb gewonnen. Er hatte es gut bei mir.“

„Sie haben gesagt, dass ich ihn nie wiederbekomme“

Doch das nutzte alles nichts. „Charly“ wurde in eine Transportbox verfrachtet und mitgenommen: „Sie sagten, dass ich ihn nie wiederbekomme“, wird die Seniorin weiter in der Zeitung zitiert.

Das könnte Sie auch interessieren: Hamburg: Das große Geschäft mit todkranken Hunden

Die Geschehnisse ließen der 80-Jährigen keine Ruhe. Sie wandte sich zunächst an einem Tierarzt, dann an Bad Segebergs Bürgervorsteherin. Doch vermitteln konnten sie trotz einiger Gespräche mit dem Kreisveterinäramt nicht.

Haltung von Wildtieren bedarf Ausnahmegenehmigung

So ist die Rechtslage: Laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist die Haltung von Wildtieren verboten. Eine Ausnahme besteht bei verletzten, hilflosen oder kranken Tieren. Dennoch muss das gemeldet werden und die Tiere müssen unverzüglich freigelassen werden, sobald sie sich selbstständig erhalten können. Die legale Haltung von Wildtieren, die nicht mehr ausgewildert werden können, bedarf einer Ausnahmegenehmigung.

„Charly“ sitzt derzeit in einer Wildtierstation bei Elmshorn. Möglich, dass er ausgewildert wird. Das Veterinäramt des Kreises Segeberg hat sich bislang zu dem Vorfall nicht geäußert. (mp)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp