Das Gebäude des Landgerichts Flensburg
  • Das Landgericht Flensburg (Archivbild)
  • Foto: dpa/ Frank Molter

Mord auf Nordsee-Insel – Frau vor Gericht

Wegen mutmaßlicher Beihilfe zum Totschlag muss sich eine 22-Jährige vor Gericht verantworten. Es geht um einen Fall aus dem Jahr 2017, bei dem ein irakischer Flüchtling auf Amrum ermordet worden ist.

Mehr als fünf Jahre nach dem Mord an einem jungen Mann auf Amrum beschäftigt der Fall seit Montag erneut das Flensburger Landgericht. In einem nicht-öffentlichen Prozess muss sich eine heute 22 Jahre alte Deutsche wegen Beihilfe zum Totschlag verantworten. Der Bruder der Angeklagten und ihr damaliger Lebensgefährte sind 2018 in einem gesonderten Verfahren bereits wegen Mordes an dem Iraker verurteilt worden. Da die Angeklagte zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Tat noch nicht volljährig war, ist die Verhandlung vor der Großen Jugendkammer durchgehend nicht öffentlich.

Anklage: Frau soll Beihilfe zum Totschlag geleistet haben

Obwohl Bruder und damaliger Freund wegen Mordes verurteilt worden sind, hat die Staatsanwaltschaft gegen die junge Frau Anklage wegen Beihilfe zum Totschlag erhoben, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Dies liegt daran, dass Beihilfe zum Mord juristisch nur dann vorliegt, wenn die beschuldigte Person bereits konkrete Vorstellungen von der Art der Tatbegehung hat.

Der damalige Freund der Angeklagten hatte diese nach Ansicht der Staatsanwaltschaft am Tattag im April 2017 mit Bildern konfrontiert, die sie und das spätere Opfer in einer „vertrauten Situation“ gezeigt hätten, wie das Gericht im Vorfeld mitteilte. Die Angeklagte habe demnach gesagt, sie sei vergewaltigt worden. Dies habe der Mann geglaubt. Er habe sich bei der Angeklagten erkundigt, ob sie damit leben könne, wenn er den Iraker töten würde. Dies soll sie bejaht haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der deutsche Staatsangehörige von seinem Vorhaben, den Flüchtling zu töten, Abstand genommen hätte, wenn die Angeklagte nicht zugestimmt hätte.

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Im Prozess gegen die beiden jungen Männer im Mai 2018 kam die damals zuständige Kammer zu dem Schluss, dass diese davon ausgegangen seien, dass das spätere Opfer die jetzige Angeklagte in der Vergangenheit vergewaltigt habe. Ob diese Annahme zutraf, bedurfte den Angaben von damals zufolge keiner Aufklärung. Die Kammer hatte zugunsten der beiden Männer unterstellt, dass sie tatsächlich hiervon überzeugt gewesen sind. Die beiden Männer haben demnach den Flüchtling aus dem Irak im April 2017 mit Tötungsabsicht unter einem Vorwand in die Dünen der Nordseeinsel gelockt und dort getötet. Anschließend vergruben sie die Leiche zwei Meter tief im Sand. Sie wurde erst Monate später gefunden. (dpa/mp)

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