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Der Angeklagte sitzt auf der Anklagebank
  • Der 47-jährige Angeklagte soll seine Ehefrau im November 2020 in Schuby (Kreis Schleswig-Flensburg) mit Messerstichen verletzt, gefesselt und vergewaltigt haben.
  • Foto: dpa

Mann vergewaltigt Ehefrau und tötet sie – Urteil da!

Weil er seine eigene Ehefrau vergewaltigt und anschließend getötet haben soll, musste sich ein Mann vor dem Landgericht Flensburg verantworten. Am Freitag fiel das Urteil gegen den 47-Jährigen.

Das Gericht verurteilte den Mann wegen Totschlags und Vergewaltigung seiner Ehefrau sowie versuchter schwerer Brandstiftung zu acht Jahren Haft. Der Mann hat die 41-Jährige, die eine neue Beziehung eingegangen war, nach Überzeugung des Gerichts am 11. November 2020 in Schuby (Kreis Schleswig-Flensburg) im Schlafzimmer zunächst vergewaltigt. Anschließend sei es zu einem Streit gekommen, in dessen Folge der Mann die dreifache Mutter mit einem Taschenmesser unter anderem in den Hals gestochen und ihr ein Kissen auf das Gesicht gedrückt habe. Zudem hatte der Angeklagte versucht, das gemeinsam bewohnte Haus im Anschluss anzuzünden, überwiegend um selbst zu sterben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es können Rechtsmittel eingelegt werden.

47-Jähriger wegen Totschlags und Vergewaltigung von Ehefrau verurteilt

Angeklagt war der Deutsche wegen Mordes. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte er die Frau zunächst mit dem Messer verletzt, gefesselt, geknebelt und dann vergewaltigt. Dabei hat der Mann nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zumindest billigend in Kauf genommen, dass die Frau verblutet. Nach Auffassung des Gerichts lässt sich diese Reihenfolge allerdings nicht beweisen. Es sei nicht nachweisbar, dass die Vergewaltigung und die Tötung in Tateinheit erfolgten.


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Das von der Staatsanwaltschaft angenommene Mordmerkmal „Befriedigung des Geschlechtstriebs“ sei nicht zu belegen. Auch andere Mordmerkmale kämen nicht in Betracht. Der Vorsitzende Richter betonte, dass auch ein Totschlag eine vorsätzliche Tötung sei. Eine Verurteilung wegen Mordes setze darüber hinaus aber noch das Vorhandensein bestimmter Merkmale voraus.

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Die Staatsanwaltschaft hatte darauf plädiert, den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung sowie wegen versuchter schwerer Brandstiftung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen. Der Verteidiger hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen Totschlags in einem minderschweren Fall sowie versuchter schwerer Brandstiftung beantragt. Eine Vergewaltigung sah er nicht als erwiesen an. (dpa/jek)

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