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Irmgard F.
  • Irmgard F.: Der ehemaligen Schreibkraft im Konzentrationslager Stutthof wird Beihilfe zum Mord in über 11 000 Fällen zur Last gelegt.
  • Foto: Christian Charisius/dpa/Pool/dpa

KZ-Prozess: Wird es überhaupt einen Schuldspruch geben?

Irmgard F. arbeitete 1944/45 als Schreibkraft in der Kommandantur des KZ Stutthof. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Itzehoe leistete sie damit Beihilfe zum Mord an 11.000 Gefangenen. Nun droht der Prozess ins Stocken zu geraten.

Vor gut drei Monaten sollte in Itzehoe der Prozess gegen eine frühere Schreibkraft im KZ Stutthof beginnen. Doch mehr als 76 Jahre nach dem Ende ihrer Tätigkeit für die SS wollte Irmgard F. nicht auf der Anklagebank Platz nehmen. Am Morgen des geplanten Prozessauftakts am 30. September verschwand die 96-Jährige aus ihrem Seniorenwohnheim in Quickborn (Kreis Pinneberg). Ihre Flucht dauerte nur wenige Stunden, bis sie von der Polizei in Hamburg festgenommen und für fünf Tage in Untersuchungshaft gebracht wurde.

KZ-Prozess: 96-Jährige wegen Beihilfe zum Mord an 11.000 Gefangenen angeklagt

Knapp drei Wochen später, am 19. Oktober, wurde sie erstmals im Rollstuhl in den Gerichtssaal geschoben. Es folgten sechs weitere Verhandlungstage. Die Ergebnisse des bisherigen Prozessverlaufs beurteilen Verteidigung und Nebenklagevertreter unterschiedlich.

Die Anklage gegen Irmgard F. lautet auf Beihilfe zum Mord in mehr als 11.000 Fällen. Von Juni 1943 bis April 1945 soll sie in der Kommandantur des deutschen Konzentrationslagers bei Danzig als Zivilangestellte gearbeitet haben. Ihr wird zur Last gelegt, durch ihre Schreibarbeit den Verantwortlichen des Lagers bei der systematischen Tötung von Gefangenen Hilfe geleistet zu haben.

1944/45: Irmgard F. war Schreibkraft im KZ Stutthoff

Irmgard F. schweigt zu den Vorwürfen. Für eine Verurteilung müsste das Gericht ihr nachweisen, dass sie damals als 18 bis 19 Jahre alte Zivilangestellte von den Verbrechen der SS in dem Lager wusste und bei den Morden Hilfe leisten wollte. Dass Menschen in Stutthof zu Tausenden ermordet wurden, steht für alle Prozessbeteiligten außer Frage und wird auch von der Verteidigung nicht bestritten. Seine Mandantin sei keine Holocaust-Leugnerin, hatte Anwalt Wolf Molkentin gleich nach Verlesung der Anklage betont.


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Womit könnte der Anklagevorwurf belegt werden? Das Gericht hat bislang einen Historiker als Sachverständigen und zwei Überlebende als Zeugen angehört. Der Historiker Stefan Hördler kann sich auf Dokumente aus Stutthof und aus anderen Archiven stützen. Der Verwendung früherer Aussagen der Angeklagten als Zeugin in NS-Verfahren hat die Verteidigung widersprochen.

Prozess um Irmgard F.: Ehemalige KZ-Gefangene sagen aus

Josef Salomonovic, einer der beiden Zeugen, war damals erst fünf oder sechs Jahre alt. Die ehemalige Gefangene Asia Shindelman kam als 15-Jährige nach Stutthof und wurde nach einem Monat in ein Außenlager gebracht. Ihre Erinnerungen zeugen von der Unmenschlichkeit in dem KZ. Zur Rolle von Irmgard F. können die beiden Überlebenden konkret nichts sagen.

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„Die Geschichten der Überlebenden lassen niemanden unberührt und werden von der Verteidigung nicht in Zweifel gezogen“, erklärte Molkentin. Er hatte aber bereits vor der Aussage Shindelmans mit Blick auf die Darstellungen Hördlers festgestellt: „Nach der bisherigen Beweisaufnahme kann (…) mitnichten davon ausgegangen werden, dass die entscheidenden Fragen zur persönlichen Verantwortlichkeit der Angeklagten, insbesondere zu ihrer Kenntnis von den im Lagerbereich durchgeführten Mordtaten, bereits im Sinne der Anklage beantwortet wären.“

KZ-Prozess: Irmgard F. soll von Verbrechen der SS gewusst haben

Rechtsanwalt Christoph Rückel, der Salomonovic und Shindelman als Nebenkläger vertritt, sieht das anders. Hördler habe gezeigt, dass Irmgard F. zur SS-Organisation gehört habe. Die Exekutionsanordnungen des Reichssicherheitshauptamtes der SS in Berlin seien in Stutthof per Fernschreiben eingegangen. In den Akten fänden sich Abschriften mit dem Namenskürzel der Angeklagten. Allerdings sind diese Dokumente noch nicht im Prozess erörtert worden.

Zudem habe das Gericht den Prozessbeteiligten die Protokolle von Aussagen bereits gestorbener Zeugen zum Lesen gegeben, sagte Rückel. Eine andere ehemalige Zivilangestellte des KZ habe ausgesagt: „Es war uns allgemein bekannt, dass jüdische Personen vergast wurden.“ Rückel ist optimistisch, dass es zu einer Verurteilung von Irmgard F. kommen wird. „Der Zeiger geht eher in Richtung Schuld als in Richtung Unschuld.“

Haftbefehl gegen Irmgard F. wurde aufgehoben

Allerdings ist der Prozess vorerst ins Stocken geraten. Im Dezember wurde ein Termin aus Infektionsschutzgründen aufgehoben. Auch für den 11. Januar wurde die geplante Verhandlung abgesagt. Auf dem Programm stand die weitere Anhörung der Zeugin Shindelman. Den Haftbefehl gegen die Angeklagte hob die Strafkammer bereits vor Weihnachten auf, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Bis dahin war die 96-Jährige nur von der Haft verschont gewesen.

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Sollte das Gericht wie angekündigt am 18. Januar wieder verhandeln, so müssten die Richter zunächst über einen Antrag der Verteidigung entscheiden. Molkentins Kollege Niklas Weber hatte am 14. Dezember kritisiert, dass Hördler einen für den Prozess wichtigen Befehl des KZ-Kommandanten von Stutthof unvollständig zitiert habe und beantragt, dies gerichtlich zu protokollieren. Eine Protokollierung könnte der erste Schritt sein, um einen Befangenheitsantrag gegen den Sachverständigen zu begründen. (mp/dpa)

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