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  • Foto: Markus Scholz/dpa

Corona-Lockdown: Bis dahin müssen Urlauber Schleswig-Holstein verlassen

Kiel –

Jetzt wird es ernst für die Touristen im nördlichsten Bundesland: Bis nächsten Montag, den 2. November, müssen sie spätestens ihre Sacken gepackt haben und Schleswig-Holstein verlassen.  

Für Urlauber auf den Nordsee-Inseln und Halligen gelte eine Frist bis zum 5. November wegen der Kapazitäten im Fährverkehr sowie in den Autozügen, teilte die Landesregierung am Freitag in Kiel mit. Damit soll der Abreiseverkehr entzerrt werden. 

Corona Lockdown: Touristen müssen Schleswig-Holstein verlassen

Die Regierung verwies auf die jüngsten Bund-Länder-Beschlüsse für einen Teil-Lockdown, der am 2. November beginnt und vier Wochen dauern soll.

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Die Ministerpräsidentenkonferenz habe am vergangenen Mittwoch beschlossen, dass „Übernachtungsangebote im Inland nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht-touristische Zwecke zur Verfügung gestellt“ werden.

Schleswig-Holstein: Wenige Ausnahmen beim Beherbergungsverbot

Für Schleswig-Holstein gelte deshalb, dass mit wenigen Ausnahmen für die kommenden vier Wochen keine Beherbergungsleistungen mehr in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen angeboten werden.

Erlaubt bleibe weiterhin eine Beherbergung aus beruflichen oder sozial-ethischen Gründen (beispielsweise Bestattung oder Sterbebegleitung) sowie medizinisch veranlassten Zwecken wie beispielsweise zur Begleitung von Kindern bei einem Krankenhausaufenthalt, erläuterte ein Regierungssprecher.

Corona Lockdown: Touristen müssen raus aus Schleswig-Holstein

Einzelheiten zu den Eindämmungsmaßnahmen werde eine Landesverordnung regeln. Sie soll bis Sonntag erarbeitet und dann veröffentlicht werden. „In Kraft treten wird die neue Verordnung am Montag“, hieß es.

Mitte März hatte die Landesregierung in Kiel schon einmal einen Tourismusstopp verhängt, um die Ausbreitung von Corona einzudämmen. Darunter fielen auch Zweitwohnungen. (dpa/aba)

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