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Junge allein zu Hause
  • Ein Junge schaut aus dem Fenster seiner Wohnung (Symbolbild).
  • Foto: imago/Westend61

Kind wegen Corona nicht zur Schule geschickt – Eltern müssen Strafe zahlen!

Vier Monate lang haben die Eltern eines Zehnjährigen aus dem Kreis Bad Segeberg ihren Sohn nicht zur Schule geschickt. Sie wollten ihn zu Hause beschulen, weil er in der Schule „schädigenden Corona-Maßnahmen” ausgesetzt gewesen sei. Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht verurteilte die Eltern nun zu einem Zwangsgeld.

Die Schulpflicht kann nach einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts notfalls auch mit Zwangsmitteln gegen die Eltern durchgesetzt werden. Dies stellten die Richter am Freitag in einem Eilverfahren fest.

Gericht: Schulpflicht auch mit Zwangsmitteln umsetzen

Die Eltern des Zehnjährigen hatten einstweiligen Rechtsschutz beantragt, weil sie Menschenrechte, die Verfassung und Europarecht verletzt sahen, wie das Gericht angab. Die Eltern hätten sich trotz der Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 800 Euro geweigert, ihren Sohn zur Schule zu schicken.

Der Junge habe Angst vor Lehrkräften und sei vom großen Klassenverband belastet. Aus Sicht des Gerichts verstießen die Eltern gegen die Schulpflicht. Der Sohn habe seit vier Monaten die Schule nicht mehr besucht. Das Schulamt sei berechtigt, gegen diese Pflichtverletzung mittels Zwangsgeld gegen die Eltern vorzugehen.

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Die Schulpflicht sei weder verfassungswidrig noch verstoße sie gegen Europarecht oder grundlegende Menschenrechte. Wenn Probleme mit einer konkreten Schule nicht anders gelöst werden können, stehe es den Eltern frei, eine andere Schule für ihren Sohn zu wählen. Keine Schule zu wählen, sei keine rechtlich zu duldende Option. (dpa/mp)

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