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Der Vater, der 2016 auf Sylt sein Baby getötet haben soll, wartet im Gerichtssaal auf den Beginn der Verhandlung.
  • Gegen den Vater, der 2016 auf Sylt sein Baby torgeschüttelt hat, wurde am Freitag ein Urteil verhängt.
  • Foto: picture alliance/dpa | Axel Heimken

Baby starb nach Schütteltrauma: Urteil für Totschlag auf Sylt

Wegen des gewaltsamen Todes seines Babys ist ein Mann vom Landgericht Flensburg zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Der Anwalt des Vaters hatte einen Freispruch gefordert – wegen eines Mangels an Beweisen.

Der Angeklagte habe den vier Monate alten Säugling im September 2016 in Westerland auf Sylt mit massivster Gewalteinwirkung unter sehr erheblicher Kraftentfaltung geschüttelt, so dass der Junge ein Schütteltrauma erlitt und sehr wahrscheinlich nur wenige Minuten nach der Tat starb, sagte der Vorsitzende Richter am Freitag. Der 52-jährige Angeklagte wurde des Totschlags schuldig gesprochen. Aufgrund einer mehrjährigen Verfahrensverzögerung gelten sechs Monate der Strafe bereits als verbüßt. 

Vater schüttelt Baby tot – mehrjährige Haftstrafe

Der angeklagte Pole, der auf Sylt lebte, habe vom 4. bis 6. September 2016 jeweils tagsüber auf seinen Sohn aufgepasst, weil dessen Mutter arbeiten musste, sagte der Vorsitzende Richter. Das Paar sei zu dem Zeitpunkt getrennt gewesen. Eine andere Betreuungsmöglichkeit habe die Mutter nicht gehabt, und der Mann habe angeboten, auf seinen Sohn aufzupassen. Sehr wahrscheinlich am 6. September am späten Nachmittag hatte der Angeklagte nach Auffassung des Gerichts dann das Baby mit so viel Kraft geschüttelt, dass es ein Schütteltrauma erlitt, an dessen Folgen es starb. Der Angeklagte hatte sich während der Hauptverhandlung weder zur Tat noch zu seiner Person geäußert. 

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Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von neun Jahren wegen Totschlags gefordert. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch: Der Tatnachweis sei nicht geführt. Für den Fall einer Verurteilung kam seiner Auffassung nach allenfalls eine wegen fahrlässiger Tötung in Betracht. Er werde sehr wahrscheinlich in Revision gehen, sagte der Anwalt nach der Verhandlung zu Pressevertretern. (dpa/mp)

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