• Die Angeklagte (24) im Landgericht Rostock
  • Foto: picture alliance/dpa/Bernd Wüstneck

Frau stach auf schlafenden Freund ein – lange Haftstrafe

Das Landgericht Rostock hat eine 24-jährige Frau wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Die Richter sahen es am Montag als erwiesen an, dass die Angeklagte im Februar ihrem 48-jährigen schlafenden Freund in dessen Wohnung ein Messer in den Rücken stach. Vorausgegangen sei der Tat ein heftiger verbaler Streit. Ursprünglich war die junge Frau wegen versuchten Mordes angeklagt. Der Vorwurf wurde im Prozess nicht bestätigt.

Der Mann hatte kurz nach dem Stich den Notruf gewählt. Da rechtzeitig Hilfe eintraf, konnte er trotz seiner lebensgefährdenden Wunde gerettet werden. Die 24-Jährige selbst hatte kurz vor dem Ende des Prozesses behauptet, ihr Partner habe sie unmittelbar vor der Tat sexuell missbraucht. Das tat das Gericht als unglaubwürdige Schutzbehauptung ab.

Opfer wollte Täterin in Schutz nehmen – Strafe droht

Auch das Opfer selbst sagte aus und behauptete, er sei wach gewesen, als er einen starken Schmerz im Rücken verspürt und das Messer bemerkt habe. Wer ihn angegriffen hatte, will er nicht gesehen haben. Diese Darstellung wertete das Gericht als Falschaussage. Der Mann muss wegen dieser Aussage, mit der er die Angeklagte offenbar in Schutz nehmen wollte, mit einer Strafe rechnen, sagte der Vorsitzende Richter. Vor allem der mitgeschnittene Notruf beweist laut Gericht, dass Täterin und Opfer sich gegenseitig beleidigt hatten. Von einem sexuellen Übergriff sprach die Angeklagte nicht, während sie zusammen mit dem Opfer und der Notrufzentrale am anderen Ende der Verbindung auf das Eintreffen des Notarztes wartete.

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Die Angeklagte stammt aus prekären Verhältnissen und hat keinerlei Ausbildung. Ihren Freund hatte sie an einem Kiosk in Rostock-Toitenwinkel kennengelernt, wo beide Alkohol kauften und konsumierten. Das Gericht ordnete für die 24-Jährige während der Haftzeit eine Therapie in einer Entzugsklinik an. Dies sei „ihre letzte Chance“, aus dem Milieu herauszukommen, in dem sie sich seit Jahren aufgehalten habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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