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Der Dreifach-Mörder von Rövershagen Ende Januar 2023 im Gerichtssaal.
  • Der Dreifach-Mörder von Rövershagen Ende Januar 2023 im Gerichtssaal.
  • Foto: dpa

„Äußerste Brutalität“: Höchststrafe für Dreifach-Mörder von Rövershagen

Wegen dreifachen Mordes an seinen Eltern und seiner Schwester in Rövershagen hat das Landgericht Rostock einen 27-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte am Montag zudem die besondere Schwere der Schuld des Manns fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren weitestgehend ausschließt. Beides hatte zuvor auch die Staatsanwaltschaft beantragt.

Das Urteil erging wegen dreifachen Mordes aus niedrigen Beweggründen. Der Vorsitzende Richter Peter Goebels sagte in seiner Urteilsbegründung, der Angeklagte habe bei den Morden mit „äußerster Brutalität und Kaltherzigkeit“ gehandelt. „Die Opfer hat er quasi hingerichtet.“

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der gelernte Maurer am 7. Februar 2022 in seinem Elternhaus in Rövershagen bei Rostock zuerst seinen auf der Wohnzimmercouch schlafenden 52-jährigen Vater mit einer Armbrust und einer Gartenmachete getötet hatte. Einige Stunden später lockte er dann seine 25-jährige Schwester nach Rövershagen.

Dreifach-Mord in Rövershagen: Täter bekommt lebenslänglich

Unter dem Vorwand, eine Überraschung für sie zu haben, setzte er ihr eine abgeklebte Skibrille und Ohrenschützer auf und ließ sie im Hausflur auf Teichfolie niederknien, die er dort ausgelegt hatte. Nach einer kurzen Wartezeit schoss er ihr ebenfalls mit seiner Armbrust drei Pfeile in den Kopf und stach mit der Gartenschere auf sie ein.

Vier Tage später tötete er seine 48 Jahre alte Mutter auf die gleiche Weise wie die Schwester, als sie von einer auswärtigen Arbeitswoche nach Hause kam. Gut zwei Wochen nach den Taten brachte er die Leichen in selbst gezimmerten Särgen mit einem Transporter zu einem zwölf Kilometer entfernten Feld, wo er sie mit einem kleinen gemieteten Bagger knapp drei Meter tief vergrub.

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Bis Ende März vergangenen Jahres schaffte es der Angeklagte, Nachfragen von Verwandten und Arbeitskollegen der Eltern abzublocken und sie mit falschen Angaben in die Irre zu führen. Nachdem die Polizei aufgrund einer Vermisstenanzeige nach den Verschwundenen zu ermitteln begann, verstrickte er sich nach und nach in Widersprüche.

Der Mann ließ sich am 30. März 2022 widerstandslos an seinem Arbeitsplatz festnehmen. Am selben Tag zeigte er den Ermittlern, wo er die Toten vergraben hatte.

Die Verteidigung beantragte im Prozess „aus prozessualen Gründen“ einen Freispruch für den Angeklagten. Die ersten Vernehmungsprotokolle und zahlreiche Beweismittel seien vor Gericht nicht verwertbar, weil die Ermittler „in der Summe“ zu viele Fehler gemacht hätten, argumentierte die Anwältin des 27-Jährigen in ihrem Plädoyer. (mp)

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