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Ein Pfleger schiebt eine alte Dame im Rollstuhl.
  • Ein Pfleger soll eine schwerstbehinderte Seniorin vergewaltigt haben. Gegen ihn wurde Haftbefehl erlassen (Symbolbild).
  • Foto: dpa

„Abgründe menschlicher Gewinnsucht“ – Ex-Pflegeheimbetreiberin muss in Haft

Das Landgericht Rostock hat eine frühere Pflegeheimbetreiberin zu vier Jahren Haft verurteilt und sie mit einem fünfjährigen Berufsverbot belegt. Die 35-jährige Ani S. soll die Senioren eingesperrt und vernachlässigt haben. Im Laufe der Verhandlung hätten sich „Abgründe menschlicher Gewinnsucht“ aufgetan, zitierte eine Gerichtssprecherin aus der Urteilsbegründung.

Nach dem ersten Prozess am Amtsgericht Güstrow im August 2019 hatten sowohl Staatsanwaltschaft und Verteidigung Berufung eingelegt. Das jetzige Strafmaß geht deutlich über die zwei Jahre und vier Monate hinaus, die Ani S. damals bekommen hatte.

Pflegeheimbetreiberin wegen Vernachlässigung verurteilt

Bis zur behördlichen Schließung im Jahr 2016 hatte die Frau in Krakow am See zwei Pflegeeinrichtungen betrieben. Nach Angaben der Gerichtssprecherin fanden die Richter klare Worte für die Verhältnisse in den Unterkünften. Senioren seien unter menschenverachtenden Bedingungen zum Teil in „Dreckslöchern“ untergebracht gewesen.

Eine Reinigung der zum Teil dementen Patienten habe kaum stattgefunden, stundenlang seien sie – ohne Notfallknopf – allein gewesen und nachts in der Einrichtung umhergeirrt. Ani S., die sich als „Schwester Ani“ ansprechen ließ, ist eigentlich Versicherungskauffrau. Auch die anderen Mitarbeiter waren keine ausgebildeten Pflegekräfte.  

Eine Bewohnerin sei in einem Zimmer unter dem Dach schwer vernachlässigt und kaum mit Getränken versorgt worden. Sie sei so ausgedörrt gewesen, dass sie für gut eine Woche im Krankenhaus am Tropf habe hängen müssen, hieß es. Ihr sprachen die Richter ein Schmerzensgeld von 8000 Euro zu.

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Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer am Mittwoch vier Jahre Gefängnis und ein lebenslanges Berufsverbot gefordert. Die Verteidigung sah der Gerichtssprecherin zufolge den Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt, nicht aber die der Misshandlung Schutzbefohlener, der Körperverletzung durch Unterlassen und des Betrugs. Ohne ein Strafmaß zu nennen, plädierte sie demnach auf ein deutlich milderes Urteil. Zu Prozessbeginn hatte die Verteidigung noch Freispruch zum Ziel erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (prei)

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