x
x
x
Diskokugel
  • 300 Teilnehmer einer Abi-Party in Celle müssen wegen mindestens zwei aufgetretener Corona-Fälle in Quarantäne.
  • Foto: picture alliance/dpa/Christoph Soeder

Im Norden: Einige Discotheken dürfen unter strengsten Auflagen öffnen

Nach über einjähriger Schließung wegen der Corona-Pandemie dürfen erste Diskotheken in Schleswig-Holstein als befristete Modellprojekte unter strengen Auflagen öffnen. Es muss keine Maske getragen werden, keine Abstände eingehalten noch negativ auf Corona getestet, geimpft oder genesen sein. In Niedersachsen gelten ab Montag außerdem neue Lockerungen, die in einigen Gebieten das Feiern ermöglichen.  

In Schleswig-Holstein soll jeweils eine Diskothek mit einer Kapazität von maximal 200, 500 und 2000 Personen zugelassen werden. Wie Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) am Montag in Kiel mitteilte, können sich Betriebe bis zum 2. Juli bewerben. Frühestens am 20. Juli kann es losgehen.   

Im Schleswg-Holstein öffnen bald drei Modell-Discos

Wer in die Diskothek will, muss sich vorher anmelden und der Weitergabe der persönlichen Daten zustimmen. Die Corona-Tests der Gäste dürfen höchstens sechs Stunden alt sein. Die Besucher:innen müssen vier Nachtests binnen zehn Tagen nach dem Disko-Besuch zustimmen.  

Das könnte Sie auch interessieren: Neue Corona-Regeln ab Dienstag

Wer diese Tests nicht nachweist, wird von weiteren Veranstaltungen ausgeschlossen. Die Modellprojekte sind zunächst auf vier Wochen angelegt und müssen wissenschaftlich begleitet werden. Innerhalb dieser maximal vier Wochen sind jeweils drei Veranstaltungen möglich.  

Niedrige Inzidenz in Niedersachsen ermöglicht Öffnung von Diskotheken ab Montag

In Niedersachsen könne hingegen ab Montag einige Clubs ihren Betrieb durch weitere Corona-Lockerungen starten. Wo die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Werktage hintereinander nicht über 10 lag, dürfen bis zu 25 Menschen in Innenräumen und bis zu 50 draußen zusammenkommen.  

Das könnte Sie auch interessieren: Vielversprechendes Impfkonzept für Schulkinder in Niedersachsen

In Restaurants, Lokalen und Cafés entfallen ab Montag dann die Begrenzungen bei Feiern. Ab Gruppen von 25 Menschen drinnen und 50 draußen müssen aber alle nicht vollständig Geimpften oder Genesenen ebenfalls ein Negativ-Testergebnis vorweisen. Ähnliches gilt für Besucher:innen von Clubs und Diskotheken: Sie brauchen beim Tanzen keine Maske mehr zu tragen, sollen jedoch einen negativen Test oder Nachweis über vollständige Impfung oder Genesung vorlegen. (dpa/to) 

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp