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  • Foto: Florian Büh

Partner im Keller erstochen: Es war Notwehr! Bewährung für zweifache Mutter

Kiel –

Ihr Lebensgefährte misshandelt sie, treibt sie stundenlang mit Schlägen und Tritten durchs Haus. Als er sie nach einer kurzen Pause im Keller erneut attackiert, sticht die 34-Jährige zu. Jetzt hat das Landgericht Kiel ein Urteil gefällt.

Vor einem Monat berichtete die MOPO bereits über den Fall der zweifachen Mutter. Nun hat das Gericht ein Urteil verkündet. Gleich der erste Stich in die Brust war tödlich, stellt das Kieler Landgericht am Dienstag fest. Den Anklagevorwurf des Totschlags sieht die Kammer aber nicht erfüllt. „Die Tat war gerechtfertigt“, sagt der Vorsitzende Richter Jörg Brommann. „Es lag ein besonderer Fall der Notwehr vor.“

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Den zweiten Stich, den die Angeklagte ihrem Partner dann noch im Vorbeigehen in den Rücken versetzte, habe man aber als gefährliche Körperverletzung bewertet, sagt Brommann. Die Strafe: neun Monate Haft auf Bewährung. Die Staatsanwältin hatte wegen Totschlags in minderschwerem Fall drei Jahre Haft beantragt. Der Verteidiger hatte auf Notwehr plädiert und Freispruch gefordert.

Auf Bewährung – zweifache Mutter muss in Therapie

In der dreijährigen Bewährungszeit muss die Angeklagte aber eine Reihe von Auflagen erfüllen. Sie untersteht einem Bewährungshelfer, muss abstinent sein und ihre Suchttherapie fortsetzen. Außerdem muss sie sich bei der Arbeitsagentur melden und wegen ihrer schweren Persönlichkeitsstörung in psychotherapeutische Behandlung.

Angeklagte geriet immer wider an gewalttätige Männer

Die Urteilsbegründung dauerte fast zwei Stunden und schildert eine von Alkohol, Drogen, Streit und Gewalt geprägte „On-Off-Beziehung“. Wegen „regelrechter Prügelorgien“ muss die Polizei immer wieder anrücken, das war auch schon in früheren Beziehungen der zweifachen Mutter so. Sie trennt sich und lässt dann doch wieder den Kontakt zu den misshandelnden Männern zu. Ein Gutachter attestiert ihr neben der Alkohol- und Drogensucht eine schwere Borderline-Störung.

Urteil in Kiel: Richter schildert brutale Misshandlungen

Kurz vor Weihnachten 2018 kommt es dann zum tödlichen Messerstich. Sie und ihr Partner holen mit dem Fahrrad einen unhandlichen Koffer ab, den sie für einen Aufenthalt in einer Entzugsklinik brauchen. Doch seine Wut über den schwierigen Transport steigert sich in brutale Misshandlungen.

Die Angeklagte wehrt sich so gut sie kann, auch mit Bissen. Wobei sie sogar ihrem Sohn in den Fuß beißt, weil sie glaubt, es sei der Partner. Zu diesem Zeitpunkt sieht sie eigener Aussage nach nur noch Blitze und ist in Panik. Weder der Mitbewohner noch die beiden Söhne der Frau können den erzürnten Mann stoppen.

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Erst nachdem die Angeklagte ein Messer aus der Schublade zieht, lässt der 35-Jährige dem Urteil zufolge von ihr ab. Ihre beiden Söhne haben sich zu diesem Zeitpunkt bereits mit dem Mitbewohner im Keller eingeschlossen. Als die Frau sich auf den Weg dorthin macht, greift ihr Partner sie hinterrücks an. Daraufhin sticht sie zu. Für das Gericht ein „besonderer Fall der Notwehr.“ (dpa/mp)

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