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  • Foto: hfr

Wohnungskündigung wegen Corona: Vater und autistischer Sohn sollen Zuhause verlassen

Bad Fallingbostel –

Das neuartige Coronavirus ist nicht nur für die Gesundheit vieler Menschen eine große Gefahr, durch die drastischen Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind auch etliche Existenzen bedroht. Für Alexander M. (44) kam es sogar noch dicker: Fast wären er und sein autistischer Sohn unter einem Corona-Vorwand aus ihrer Wohnung geflogen.

„Wir bitten Sie, die Wohnung fristgerecht bis zum 15.04.2020 zu verlassen“, hieß es in einer E-Mail, die Alexander M. Anfang der Woche erhielt. Der 44-Jährige fiel aus allen Wolken – warum sollte er plötzlich aus seiner Wohnung raus? Und wie sollten er und sein Sohn so schnell eine neue Bleibe finden?

Einmaliger Mietverzug durch Corona-Krise kein Kündigungsgrund

Begonnen habe das Ganze mit dem Auszug seiner Ex-Freundin, erzählt M. der MOPO. Sie habe beim Auszug den gemeinsam unterschriebenen Mietvertrag gekündigt – doch nur für sich. M. selbst wollte nie aus der Wohnung ausziehen und habe auch nicht gekündigt. Als am vergangenen Dienstag plötzlich der Hausverwalter aufgetaucht sei und Fotos vom Haus gemacht habe, habe der 44-Jährige die Chance genutzt und ihn wegen einer anderen Angelegenheit angesprochen: Alexander M. ist freiberuflicher Dozent und kann wegen der Corona-Krise derzeit nicht arbeiten. Er warnte daher den Verwalter vor einer möglichen Mietverzögerung.

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„Der hat mir noch ins Gesicht gelächelt und tat so, als sei alles in Ordnung“, erinnert sich M. Er solle eine E-Mail an die Verwaltung schicken – als Antwort kam die Kündigung! Weil er sich nicht imstande zeige, die Miete fristgerecht und vollständig zu zahlen, solle er ausziehen. Dabei gebe M. sein Bestes, die versprochenen Hilfspakete der Regierung in Anspruch zu nehmen, wie er erzählt. Bisher ernte er bei Banken allerdings bloß verwirrte Blicke, noch scheine niemand das genaue Procedere zu kennen.

Rechtsanwalt Philipp Mönkemeier ist überrascht von der Situation. Auf Nachfrage der MOPO stellt er klar: „Das einmalige Nicht-Zahlen – gerade in einer Zeit wie dieser – ist grundsätzlich kein Grund zur Kündigung.“

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Corona: Nur ein Vorwand zum Rausschmiss?

Die MOPO fragte bei der Hausverwaltung nach: Wie kann es sein, dass Alexander M. in einer solchen Krisenzeit einfach so vor die Tür gesetzt werden soll? Eine Maklerin des Unternehmens hielt sich im ersten Gespräch bedeckt, lieferte aber plötzlich einen ganz anderen Grund: „Wenn ein Vertragspartner kündigt, dann wird der Vertrag für beide aufgelöst“, hieß es.

Dann die Wende: Nachdem sich die MOPO eingeschaltet hatte, habe sich die Verwaltung eigenen Angaben zufolge bei ihrem Rechtsberater erkundigt. Und siehe da: Alles Humbug. Beide Mieter müssen mit einer Kündigung einverstanden sein – und da das nicht der Fall ist, ist auch die Kündigung nicht rechtsgültig. Inzwischen hat Alexander M. die erfreuliche Nachricht erhalten: Er kann bleiben.

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Ob das so bleibt, ist allerdings fraglich. M. hat die Vermutung, dass sowohl die Situation mit seiner Ex-Freundin als auch der mögliche Mietverzug durch die Corona-Krise nur vorgeschoben waren. Vater und Sohn sollen raus aus der Wohnung, damit das Haus leerstehend verkauft werden kann, vermutet der 44-Jährige. Eine Freundin der Vermieterin habe das in einem Gespräch ausgeplaudert. Zumindest vorerst ist die Wohnungsnot für M. aber abgewendet.

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