Stadt im Norden verbietet Guerilla-Aktionen der „Letzten Generation“
Sie kleben sich auf Straßen fest oder auf Flugfeldern: die „Letzte Generation“ sorgte in den vergangenen Monaten immer wieder für Aufruhr. Die Stadt Braunschweig hat solch unangemeldete Protestaktionen nun verboten und will hohe Geldstrafen verhängen.
Die Stadt Braunschweig hat nun eine Allgemeinverfügung verfasst, die mehr schlecht als recht verbirgt, gegen wen sie sich richtet: Klimaproteste, die auf der Straße oder Fahrbahn stattfinden, müssen künftig angemeldet werden. Außerdem ist die „Nutzung von Fahrbahnen für Umzüge und das Ankleben, Festketten, Festbinden oder Niederlassen von Teilnehmenden auf Fahrbahnen“, also genau die Aktionen, die typisch für die „Letzte Generation“ sind, verboten.
Sollten Klimaaktivist:innen Protestaktionen auf der Straße ohne vorherige Anmeldung durchführen, gelten die Verstöße zukünftig als Ordnungswidrigkeit. Teilnehmende müssen dann mit Bußgeldern bis zu 3000 Euro rechnen.
Stadt will „Kooperationsgespräche zwischen Veranstalter und Ordnungsbehörde“ fördern
Die Anmeldepflicht solle „Kooperationsgespräche zwischen Veranstalter und Ordnungsbehörde“ ermöglichen, heißt es in der Mitteilung. Dadurch könnte der Verkehr umgeleitet und Rettungsfahrten der Feuerwehr und Krankenwagen besser koordiniert werden. In Braunschweig hatte die „Letzte Generation“ in den vergangenen Monaten 20 Protestaktionen durchgeführt.
Die Grünen-Fraktion im Braunschweiger Stadtrat war nicht in die Entscheidung für die Allgemeinverfügung eingebunden, berichtet der NDR. Die Fraktion erachte die Regelungen als juristisch problematisch, da sie explizit die Aktionen der „Letzten Generation“ verbieten bzw. einschränken würde.
Das könnte Sie auch noch interessieren: 28 Autos betroffen: Klimaschützer attackieren SUVs in Hamburg
Die Verbote in Braunschweig gelten zunächst zwischen dem 20. Juli und dem 31. August diesen Jahres. Stuttgart hatte bereits am 8. Juli unangemeldete Klimaproteste bis zum Jahresende untersagt, in Nürnberg sind Aktionen bis zum 31. Juli eingeschränkt. (mp)