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Der Angeklagte hält sich eine Mappe vor sein Gesicht.
  • Der Angeklagte hält sich eine Mappe vor sein Gesicht.
  • Foto: picture alliance / dpa/Stefan Rampfel

Schlafende Ehefrau erschossen: Mann muss 13 Jahre in Haft

Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 27-jährigen Frau in Einbeck hat das Landgericht Göttingen den Ehemann (51) am Samstag wegen Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt. Der Verurteilte hatte seine schlafende Ehefrau Besma A. im April 2020 erschossen.

Das Mordmerkmal der Heimtücke sei erfüllt, so die Kammer. Der Mann hatte aus kurzer Entfernung in das Gesicht seiner schlafenden Frau gefeuert. Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat als geplanten Mord bewertet und lebenslange Haft gefordert (was mindestens 15 Jahre wären). Dem kamen die Richter nicht nach. Ihrer Überzeugung nach hatte der Mann in betrunkenem Zustand spontan beschlossen, seine Frau zu töten. Gegenüber ihrer Mutter und ihrer Schwester hatte Besma A. in Sprachnachrichten immer wieder Gewaltausbrüche ihres Ehemannes geschildert. Das Mordopfer hinterlässt drei Kinder.

Die Verteidigung, die die Echtheit der Sprachnachrichten bezweifelte, hatte die Bluttat als ein Versehen dargestellt und auf eine Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung plädiert, was das Gericht aber nicht überzeugte.

Mordopfer auf Sofa erschossen

Der Ehemann hatte nach dem Mord selbst einen Notruf abgesetzt und erklärt, er habe versehentlich beim Reinigen seiner Pistole seine Frau erschossen. Die Polizei fand den Leichnam der Frau in dem Einfamilienhaus auf dem Sofa. Besma A. hatte mutmaßlich Musik gehört und war dabei eingeschlafen. Für die Pistole besaß der Mann keinen Waffenschein. Außerdem stellte die Polizei zahlreiche leere Schnaps- und Glühweinflaschen sicher.

Frauenrechtsgruppen hatten wiederholt Mahnwachen an dem Gerichtsgebäude abgehalten und darauf hingewiesen, dass die Tat ein sogenannter Femizid sei, also ein Mord, den ein Mann an einer Frau begeht, weil sie eine Frau ist.

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Das Urteil wurde ausnahmsweise an einem Samstag verkündet, weil die Frist von zwei Wochen nach den Schlussplädoyers anders nicht hätte eingehalten werden können. Die Verfahrensbeteiligten hatten in der Woche keine Zeit, so eine Gerichtssprecherin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision am Bundesgerichtshof ist zugelassen.

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