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Der Angeklagte (M.) vor Prozessbeginn im Saal vom Landgericht. Der Richter verlas am zweiten Prozesstag ein vom Angeklagten unterschriebenes Geständnis.
  • Der Angeklagte (M.) vor Prozessbeginn im Saal vom Landgericht. Der Richter verlas am zweiten Prozesstag ein vom Angeklagten unterschriebenes Geständnis.
  • Foto: picture alliance/dpa/Philipp Schulze

Drei Tote in Bispingen: Richter verliest Geständnis gegen Willen des Angeklagten

In einem unterschriebenen Geständnis gibt ein 35 Jahre alte Bremer zu, in einem Mordrausch seine Freundin und ihre beiden Kinder getötet zu haben. Der Angeklagte will das nur für seine Verteidigung geschrieben haben, der Richter sieht das anders.

Am zweiten Prozesstag um den gewaltsamen Tod einer Mutter und ihrer zwei Kinder hat das Lüneburger Landgericht gegen den Willen des Angeklagten ein unterschriebenes Geständnis verlesen. Der 35 Jahre alte Bremer hatte es im Gefängnis angeblich für die Verteidigung verfasst, ein Mithäftling entwendete es aus dem offenen Spind.

Demnach trank das Paar am 15. Mai in Bispingen eine Menge Alkohol, bis es zum Streit kam, der in den Morgenstunden eskalierte. „Ich war voller Wut, habe Rot gesehen, bin in einen Mordrausch verfallen“, steht in dem Schriftstück. Der Pflichtverteidiger des Verdächtigen hatte beantragt, das Schreiben nicht öffentlich zu machen.

Geständnis ohne Einwilligung

Auch auf Bitten des Richters Franz Kompisch, den Prozess mit einer Einlassung zu verkürzen, wollte sich der Angeklagte erneut nicht zu den Vorfällen äußern. In dem Schriftstück führt er an, seine Freundin habe ihn in der Auseinandersetzung einen Versager genannt und ins Gesicht geschlagen.

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Ein Mithäftling sagte am Mittwoch als Zeuge, der 35-Jährige habe ihm gegenüber zumindest die Tötung der Freundin zugegeben. Die Anklage lautet auf Mord in drei Fällen, schweren sexuellen Missbrauch von Kindern mit Todesfolge und Vergewaltigung mit Todesfolge. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, seine Lebensgefährtin und deren Kinder stranguliert zu haben.

Mord und Vergewaltigung

Ein Polizeibeamter sagte aus, auf dem Handy des Mannes habe es gewaltpornografische Darstellungen gegeben, zudem habe er Wörter wie Erwürgen im Netz gesucht. Auch habe es schon einmal einen Vorfall zwischen den Partnern gegeben, laut einer Whatsapp-Nachricht habe die Frau ihm vorgeworfen, sie zu stark gewürgt zu haben.


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Im Haus der Mutter im Heidekreis waren die Leichen der 35-Jährigen und ihres vierjährigen Sohnes entdeckt worden. Die Leiche der elfjährigen Tochter war zwei Tage später nach aufwendiger Suche von einem Förster an einem Waldweg in der Lüneburger Heide in der Nähe von Schneverdingen gefunden worden.

Der tatverdächtige Mann war nicht der Vater der Kinder. Die beiden Väter treten ebenso wie die Großmutter mütterlicherseits als Nebenkläger auf und verfolgen den Prozess. (dpa/se)

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