Professor schlägt Studentinnen: Urteil für „Demütigung ersten Ranges“ verschärft
Wegen Misshandlung zweier Doktorandinnen und einer Mitarbeiterin ist ein Göttinger Professor zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Göttingen sprach den Wissenschaftler am Donnerstag wegen Körperverletzung im Amt, Nötigung im besonders schweren Fall und Freiheitsberaubung schuldig. Eine frühere Verurteilung wurde jetzt noch einmal verschärft.
Laut Anklage soll er die Frauen mit einem Bambusstock oder der flachen Hand auf den Po beziehungsweise die Brüste geschlagen haben. Zuvor schloss er meist die Bürotür ab und steckte den Schlüssel in die Hosentasche.
Professor schlug Mitarbeiter: Sie sollten sich ausziehen
Der heute 60-Jährige war bereits im März 2022 zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, doch der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil teilweise auf. Jetzt wurden zwei weitere Taten aus dem Sommer 2015 auch als Nötigung bewertet.
Der Mann habe beide Male die Zeugin aufgefordert, für die Schläge die Hose und Unterhose herunterzulassen, sagte der Vorsitzende Richter David Küttler. Nach mindestens zehn schmerzhaften Schlägen habe er die Frau umarmt und sie aufgefordert, sich zu bedanken.
„Es war eine Demütigung ersten Ranges“, sagte der Richter. Der Professor habe sich darüber hinweggesetzt, dass die Doktorandin die körperliche Züchtigung ablehnte und ihr bei ähnlichen Taten zuvor damit gedroht, die Betreuung ihrer Doktorarbeit zu beenden, sollte sie sich widersetzen.
Gericht Göttingen: Das sind die Argumente der Verteidiung
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte es rechtskräftig werden, würde der Professor der Universität Göttingen automatisch seinen Beamtenstatus verlieren. Die Verteidigung äußerte sich zunächst nicht dazu, ob sie das Urteil anfechten wird.
Die drei betroffenen Frauen waren schon im ersten Prozess als Nebenklägerinnen aufgetreten. „Ich freue mich sehr für meine Mandantin“, sagte Steffen Hörning nach der Verhandlung. „Sie hat einen jahrelangen Leidensweg hinter sich mit vielen psychischen Belastungen.»“ Der Rechtsanwalt kritisierte die Verteidigungsstrategie als „sexistisch und rassistisch“.
Auch der Vorsitzende Richter wies in seiner Urteilsbegründung die Behauptung der Verteidigung zurück, die junge Frau habe mit dem Professor eine „Bestrafungsvereinbarung“ getroffen, weil sie dies angeblich aus ihrer Schulzeit in Vietnam gekannt habe. Vielmehr habe der Angeklagte die Zeugin massiv unter Druck gesetzt und genötigt, sich der Erniedrigung auszusetzen, sagte Küttler.
Schläge auf den Hintern: So reagiert die Universität
Der Professor hatte sexuelle Motive bei den Schlägen auf den nackten Hintern abgestritten und gesagt, er habe die Doktorandin vielmehr zu besseren Leistungen motivieren und auf künftige Jobs vorbereiten wollen. Die Schläge habe er eher als „Patscher“ empfunden. Vor der Urteilsverkündung lächelte der schmächtige Wissenschaftler mit den lockigen blonden Haaren und einem Ziegenbart in die Kameras, auch danach wirkte er gefasst.
Die Universität Göttingen begrüßte das Urteil. Sobald es rechtskräftig sei, ende das Beamtenverhältnis des Hochschullehrers ohne weiteres Verfahren, teilte die Hochschule am Donnerstag mit. Sie hatte dem Professor nach Bekanntwerden der Vorfälle seit 2017 die Führung der Dienstgeschäfte verboten und auf Entfernung aus dem Amt geklagt.
„Den Betroffenen gegenüber drücken Universität und Fakultät ihr tiefstes Bedauern über das Leid aus, das ihnen zugefügt und durch das langwierige Verfahren wiederholt in Erinnerung gebracht wurde“, heißt es in einer von der Universität verbreiteten Stellungnahme.
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Eine Präventions-Richtlinie der Uni sei 2021 überarbeitet worden. Die Hochschule ermutige betroffene Personen sowie Personen, die Fehlverhalten beobachten, jegliche Form von sexualisierter Belästigung und Gewalt zu melden. (dpa)