Polizistin

In einem Kommissariat in Niedersachsen fühlten sich drei Polizisten gegenüber ihren Kolleginnen benachteiligt (Symbolbild). Foto: picture alliance/dpa/Philipp Schulze

Polizistinnen bevorzugt? Anschuldigungen gegen Kommissariat im Norden

Drei Polizeibeamte aus dem niedersächsischen Uelzen haben vor Gericht gegen ihre Beurteilungen aus dem Jahr 2023 geklagt. Sie hätten schlechtere Arbeitszeugnisse erhalten als ihre Kolleginnen – nur weil sie Männer sind. Das Verwaltungsgericht in Lüneburg wies die Klage zwar ab – nannte die Beurteilungsrichtlinien aber einen Verstoß gegen das Grundgesetz.

Die heute 40 bis 59 Jahre alten Kläger wurden Ende 2023 vom zuständigen Uelzener Polizeikommissariat als „C-Mitte“ eingestuft, was einer durchschnittlichen Bewertung entspricht, berichtet der „Spiegel“. Nach Informationen des Online-Magazins sollen die Beurteiler angehalten worden sein, Polizistinnen systematisch besser zu beurteilen als Polizisten. Damit habe man die zuvor über Jahrzehnte misslungene Förderung von Frauen in einer traditionell von Männern dominierten Behörde ausgleichen wollen.

Das Verwaltungsgericht habe im Sommer darauf alle 26 Beförderungen in der übergeordneten Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen gestoppt. Hiervon seien 14 an Frauen und zwölf an Männer vergeben worden – eine interne Zielvorgabe im Kommissariat sei nach „Spiegel“-Informationen noch eine deutlich höhere Frauenquote von 69 Prozent gewesen. Zwei der Betroffenen kommen anonym auch zu Wort und betonen, dass sie gegen Chancengleichheit an sich nichts hätten.

Uelzen: Polizisten klagen gegen Beurteilung

Ein Sprecher vom Bund Deutscher Kriminalbeamter nennt den Vorfall im Artikel eine „Anleitung zur Manipulation bei der Beurteilung von Beamtinnen und Beamten“. Die Lüneburger Polizeipräsidentin Kathrin Schuol sagt, die Vorgabe habe nur einen „hypothetischen Charakter“ und dürfe nicht als Anleitung missverstanden werden.

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Das Lüneburger Verwaltungsgericht habe im Januar dieses Jahres die Klagen der drei Männer abgewiesen und keinen Anlass gesehen, die Beurteilungen selbst infrage zu stellen. Allerdings habe das Gericht den Verantwortlichen einen Verstoß gegen das Grundgesetz vorgeworfen, wo es heißt, dass jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung den gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt haben soll. Die Polizeidirektion habe inzwischen alle 42 Polizeioberkommissare, die 2023 in Uelzen eine Note bekommen hatten, erneut beurteilt. Da dies aber an der Rangfolge nicht viel verändert haben soll, gehen die drei Polizisten erneut juristisch dagegen vor. (mp)

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