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Flur im Krankenhaus
  • Die Oldenburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ein Oldenburger Krankenhaus wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung
  • Foto: IMAGO/Zoonar II

Schädeldecke fällt während OP auf den Boden: Ermittlungen gegen Klinik im Norden

Es sind schwere Vorwürfe, gegen die sich die Klinikleitung eines Oldenburger Krankenhauses wehrt: Nach zwei Todesfällen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Die Klinikleitung weist diesen Vorwurf zurück – räumt aber eine OP-Panne ein.

„Wir stehen komplett hinter unserem Team und hier ist nichts, aber auch gar nichts inhaltlich, was die Versorgung von Patienten angeht, falsch gelaufen“, sagte der medizinische Vorstand des Evangelischen Krankenhauses Oldenburg, Alexander Poppinga, am Freitag. Die „Bild“-Zeitung hatte zuerst über die Ermittlungen berichtet.

Verdacht der fahrlässigen Tötung in Oldenburger Krankenhaus

Die Oldenburger Staatsanwaltschaft bestätigte am Freitag, dass es Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gibt. Demnach brachten zwei anonyme Strafanzeigen das Verfahren ins Rollen. Die Ermittler stellten demnach Patientenakten sicher. Ein rechtsmedizinisches Institut soll nun prüfen, ob es möglicherweise Behandlungsfehler gab, die zum Tod führten. Dem Sprecher der Anklagebehörde zufolge geht es um zwei Fälle.

„Hier werden zwei Fälle miteinander vermischt, die überhaupt nichts miteinander zu tun haben“, sagte die Vorständin des Krankenhauses für den Bereich Management, Kristina Minder, mit Blick auf den Artikel der „Bild“. Aus Sicht der Klinik habe es keinerlei Behandlungsfehler gegeben. „Deswegen sehen wir dem Ermittlungsverfahren absolut gelassen entgegen.“ Poppinga betonte, man habe eine extrem hohe Notfallziffer. „Die schwerstkranken Patienten kommen bei uns rein.“ Todesfälle seien in der Neurochirurgie völlig selbstverständlich.

Klinikleitung weist die Vorwürfe entschieden zurück

Nach dem Bericht der „Bild“ wurde die Operation eines schwer kranken Mannes aus Kapazitätsgründen verschoben, letztlich endete der Eingriff tödlich. Die Klinikleitung wies den Vorwurf eines Behandlungsfehlers zurück und erklärte, dass es keine Gefährdung des Patienten gegeben habe.

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Der Zeitung zufolge kam es bei einem anderen Patienten während einer Operation dazu, dass eine Schädeldecke auf den Boden fiel. Die Klinikleitung bestätigte den Vorfall. „Das sollte nicht vorkommen, aber dem Patienten ist keinerlei Schaden entstanden“, sagte Poppinga. Eine strafrechtliche Relevanz gebe es nicht.

Todesfälle würden regelmäßig von Rechtsmedizinern überprüft, das Krankenhaus habe freiwillig eine sogenannte doppelte Leichenschau, hieß es. Die Klinikleitung geht davon aus, dass die anonymen Strafanzeigen von einem ehemaligen Mitarbeiter der Klinik stammen. (dpa/mp)

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