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Für Insekten, Vögel und das Mikroklima wertlos: Ein grauer Schottergarten mit gestutzten Ziergräsern. 
  • Für Insekten, Vögel und das Mikroklima wertlos: Ein grauer Schottergarten mit gestutzten Ziergräsern. 
  • Foto: dpa

„Lebensfeindlich“: Hausbesitzer müssen Schottergärten entfernen

Schottergärten sehen gruselig aus: Statt Blumen und Grün, tristes steingrau im Vorgarten. Angeblich pflegeleicht, sind sie jedenfalls keine Freude für die Augen. Aus dem Bremer Stadtbild sollen sie künftig verschwinden. In Niedersachsen beschäftigte sich bereits das Oberverwaltungsgericht mit den Steinflächen.

Eigentümer eines Schottergartens in der Stadt Bremen müssen ihn bis Ende 2026 entfernen und die Fläche begrünen. Eine entsprechende Novelle des Begrünungsortsgesetzes hat die Stadtbürgerschaft, das Kommunalparlament Bremens, am Dienstag beschlossen. Das teilte die Grünen-Fraktion mit. Ein Neuanlegen von Schottergärten ist bereits seit Mai 2019 verboten. Informationen dazu, wie viele Schottergärten es in der Stadt gibt, lagen dem Wohnungsbauressort nicht vor, wie es in einer Rückmeldung heißt.

Schottergärten schaden der Artenvielfalt

„Schottergärten heizen im Sommer die Stadt auf und schaden der Artenvielfalt“, sagte der umweltpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Ralph Saxe. „Diese lebensfeindlichen Steinwüsten braucht kein Mensch.“

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Für Neubauten im Stadtgebiet gibt es mit der Novelle zudem neue Pflichten zur Begrünung von Dachflächen. Bislang mussten neue Flachdächer ab 100 Quadratmetern begrünt werden – soweit möglich. Die Vorgabe gilt künftig für Flachdächer ab einer Fläche von 50 Quadratmetern. Vom dem Gesetz betroffen sind künftig auch neue Reihenhäuser und hallenartige Gebäude. Diese waren bislang davon ausgeschlossen.

In Niedersachsen schreibt die Bauordnung vor, dass nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind. Im Januar entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, dass Bauaufsichtsbehörden die Beseitigung von Schottergärten anordnen dürfen. (mp/dpa)

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