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Der Angeklagte (r) sitzt vor Prozessbeginn mit seinen Anwälten Viktor Volkmann (l) und Sebastian Vogel im Gerichtssaal.
  • Der Angeklagte (r.) sitzt vor Prozessbeginn mit seinen Anwälten Viktor Volkmann (l.) und Sebastian Vogel im Gerichtssaal.
  • Foto: picture alliance/dpa/Sina Schuldt

Junge stirbt nach Unfall – Chefarzt soll tödliche Verletzung nicht erkannt haben

Nach einem Fahrradunfall 2018 starb ein 14-Jähriger in einer Klinik in Rotenburg. Der zuständige Arzt habe die notwendige Behandlung nicht angeordnet und deshalb eine offenbar tödliche Verletzung übersehen. Seit Dienstag muss sich der Mediziner wegen fahrlässiger Tötung vor dem Landgericht Verden verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 53-jährigen Angeklagten vor, 2018 als „Chefarzt im Hintergrunddienst“ in einer Rotenburger Klinik die notwendige Behandlung des Jugendlichen nach einem Fahrradsturz nicht angeordnet zu haben. Der Junge starb einen Tag nach dem Unfall an einer Hirnblutung.

Notwendige Behandlung nicht angeordnet: Junge stirbt nach Fahrradunfall

Obwohl der Patient mehrfach blutig erbrochen, auffällige Kaliumwerte und trotz Schmerzmittel über sehr starke Kopfschmerzen geklagt habe, seien keine Untersuchungen gemacht worden, um eine Hirnblutung auszuschließen. Der behandelnde Arzt hatte eine Gehirnerschütterung diagnostiziert. Tatsächlich hatte der Jugendliche einen Schädelbasisbruch erlitten. Der behandelnde Arzt hatte sich mit dem Chefarzt telefonisch über den Fall ausgetauscht.

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Zwei Assistenzärzte und der Chefarzt waren nach dem Vorfall entlassen worden. Ursprünglich waren die drei wegen Totschlags durch Unterlassen angeklagt worden. Dies hatte das Gericht nicht zugelassen. Daraufhin klagte die Staatsanwaltschaft die drei wegen fahrlässiger Tötung an.

Prozess gegen Ärzte eröffnet

Gegen einen Arzt wurde das Verfahren gegen Zahlung von 12.000 Euro eingestellt, ein anderer ist inzwischen verstorben. Der ehemalige Chefarzt hatte mitgeteilt, er sei mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 13.000 Euro einverstanden. Die Staatsanwaltschaft forderte 25.000 Euro. Es kam zu keiner Einigung und damit zur Eröffnung des Prozesses. (dpa/mp)

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