Mutter und Stiefvater getötet: 28-Jähriger erhält Höchststrafe
Ein 28-Jähriger ist wegen zweifachen Mordes an seiner Mutter und seinem Stiefvater zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zusätzlich stellte das Landgericht Hannover am Freitag die besondere Schwere der Schuld fest.
Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Der Angeklagte habe die Tat geplant, sagte der Vorsitzende Richter. Hintergrund sei die Wut auf die Eltern gewesen, die ihm den Schlüssel zu ihrem Haus in Hagen bei Neustadt am Rübenberge weggenommen hatten.
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Mit dem Urteil folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte die Unterbringung des angeklagten Deutschen in der Psychiatrie beantragt. Der psychiatrische Gutachter hatte ihm autistische Züge und eine Persönlichkeitsstörung attestiert. Er habe sich aber bewusst zu der Tat entschlossen und sei dabei auch voll steuerungsfähig gewesen. Dieser Bewertung folgte das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)