Pflegerin soll Corona-Ausbruch verursacht haben: fahrlässige Tötung?
Trotz einer Corona-Infektion ihres Sohnes ist eine Pflegerin aus Hildesheim ins Seniorenheim zur Arbeit gekommen – mit gefälschtem Impfpass. Drei Bewohnerinnen starben daraufhin in Verbindung mit Covid. Nun wurde Anklage gegen die Frau erhoben.
Weil sie einen Corona-Ausbruch mit Toten in einem Pflegeheim verursacht haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Hildesheim Anklage gegen eine 45-Jährige erhoben. Der früheren Mitarbeiterin des Heimes werde fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zur Last gelegt, teilte die Behörde am Dienstag mit. Sie habe trotz einer Corona-Infektion ihres bei ihr lebenden Sohnes zunächst weiter gearbeitet. Über die Infektion ihres Sohnes informierte sie ihren Arbeitgeber am 26. November 2021. Daraufhin durfte sie weiter arbeiten, weil das Heim irrtümlich annahm, sie sei doppelt geimpft. Eigentlich hätte sie sich in Quarantäne begeben müssen.
Hildesheim: drei Pflegeheim-Bewohnerinnen starben in Verbindung mit Corona
Die Frau soll spätestens drei Tage später unbemerkt selbst mit dem Coronavirus infiziert gewesen sein und einen Arbeitskollegen in einer Kaffeepause angesteckt haben. In der Folge infizierten sich drei weitere Mitarbeiter sowie elf Bewohner. Drei 80, 85 und 93 Jahre alte Bewohnerinnen starben. Die rechtsmedizinischen Untersuchungen ergaben laut Staatsanwaltschaft, dass die Corona-Infektion bei der 80-Jährigen todesursächlich war. Bei den beiden anderen Geschädigten seien andere Ursachen nicht auszuschließen.
Die Frau hatte sich am 30. November krankgemeldet. Eine Woche später soll sie das Heim über die Krankenhaus-Einweisung ihres ebenfalls an Covid-19 erkrankten Partners informiert haben. Bei diesem Gespräch soll der Arbeitgeber sie an die Vorlage ihres Impfausweises erinnert haben. Die Frau schickte ein Foto eines Ausweises, der sich als Fälschung herausstellte. Die Ermittlungen wegen Urkundenfälschung laufen in einem gesonderten Verfahren.
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Die Ermittler hatten die PCR-Abstriche der gestorbenen Bewohnerinnen, der Verdächtigen und ihres zwischenzeitlich gestorbenen Partners näher untersuchen lassen. Demnach könne eine zusammenhängende Infektionskette vermutet werden, hieß es. Allerdings sei die Probe der Angeschuldigten im Labor versehentlich vernichtet worden. (dpa/mp)