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Wolf auf einer Wiese
  • Der Wolf ist gerade noch so seinem Todesurteil entgangen (Symbolbild).
  • Foto: dpa

Gericht entscheidet über Schicksal des tierischen Pony-Killers

Der Wolf aus der Region Hannover, der unter anderem das Pony von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gerissen hat, darf nicht geschossen werden. Das Verwaltungsgericht Hannover hat eine zweite von der Region Hannover erteilte Abschussgenehmigung für den Wolf gekippt.

Die Kammer gab mit ihrem Beschluss vom Dienstag dem Eilantrag einer Umweltorganisation statt, die gegen die sogenannte Entnahme vorgegangen war, wie das Verwaltungsgericht in Hannover am Mittwoch mitteilte. Demnach sah die Kammer nach zwei Rissen nicht die Annahme gegeben, dass der Wolf mit der Kennung GW950M künftig noch weitere Weidetiere töten könnte.

Wolf freigesprochen: Er hatte zwei Ponys gerissen

Binnen zwölf Monaten vor der zuletzt am 4. Oktober erteilten Ausnahmegenehmigung für einen Abschuss wurden dem Wolf nur zwei Risse zugeordnet – zuletzt im Januar 2023. Laut dem Gericht fehlten damit „ausreichende Anhaltspunkte“ für die von der Region Hannover getroffene Schadensprognose für den Abschuss.

Das Gericht wies zudem darauf hin, dass es mit wolfsabweisenden Zäunen eine „zumutbare Alternative“ zur Tötung des Tieres gebe. Allerdings hatte der Wolf zuletzt für einen Riss einen rund 100 Zentimeter hohen Elektrozaun überwunden. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

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Bei einer ersten Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Tieres aus dem Burgdorfer Rudel im Januar 2023 hatte das Verwaltungsgericht noch anders entschieden. Zwar war der Abschuss wegen eines Eilantrages erst aufgeschoben worden, das Gericht hatte den Abschuss dann aber doch genehmigt. Allerdings war die Abschussgenehmigung schon wenige Stunden nach der Entscheidung des Gerichtes ausgelaufen. Deshalb kam es nun zu einem neuen Antrag. (dpa)

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