Einer der Angeklagten im Mordprozess sitzt mit Fußfesseln in der Stadthalle Verden (Archivbild vom 18. Oktober).
  • Einer der Angeklagten im Mordprozess sitzt mit Fußfesseln in der Stadthalle Verden (Archivbild vom 18. Oktober).
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Frau in Fluss versenkt: Lange Haftstrafen nach Mordprozess

Am Donnerstag hat das Landgericht in Verden die Urteile im Mordprozess um den Tod einer in der Weser versenkten 19-jährigen verkündet. Alle drei Angeklagten müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis. Wie genau die junge Frau starb, bleibt jedoch weiterhin ungeklärt.

Den Angeklagten wurde vorgeworfen, die junge Frau getötet und dann an eine Betonplatte gebunden und in der Weser versenkt zu haben. Vor Gericht äußerten sich die drei Beschuldigten nicht zu den Vorwürfen. Laut Gericht ist es am wahrscheinlichsten, dass die junge Frau entweder erwürgt oder erstickt wurde. Möglich sei aber auch, dass sie durch die Gabe von zu viel Salz starb.

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Die 40-jährige Angeklagte gab vorab zu Protokoll, dass sie, angeblich um zu helfen, der später getöteten Frau in Wasser aufgelöstes Salz zu trinken gab. Die 19-jährige Prostituierte habe der Angeklagten zufolge unter paranoider Schizophrenie gelitten und einen sehr starken Anfall gehabt, währenddessen sie schrie, sich die Haare ausriss und sich erbrach.

Nach dem gewaltsamen Tod einer gefesselten 19-Jährigen in der Weser standen zwei Männer und eine Frau (l., Mitte vorn und r.) in Verden wegen Mordes vor Gericht (Archivbild vom 18. Oktober). dpa
Nach dem gewaltsamen Tod einer gefesselten 19-Jährigen in der Weser standen zwei Männer und eine Frau in Verden wegen Mordes vor Gericht (Archivbild vom 18. Oktober).
Nach dem gewaltsamen Tod einer gefesselten 19-Jährigen in der Weser standen zwei Männer und eine Frau (l., Mitte vorn und r.) in Verden wegen Mordes vor Gericht (Archivbild vom 18. Oktober).

Junge Frau gekauft und als Zwangsprostituierte vermarktet

Die 40-jährige Angeklagte wurde wegen Beihilfe zur Zwangsprostitution, Beihilfe zu Sexualdelikten und gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen zu zwei Jahren und neun Monaten Haftstrafe verurteilt.

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Ein 54-jähriger Angeklagter wurde wegen Beihilfe zur Zwangsprostitution, Beihilfe zu verschiedenen Sexualdelikten und gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassung zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der 41-jährige Angeklagte, der die junge Frau „gekauft“ und zur Prostitution gezwungen hatte, muss wegen schwerer Zwangsprostitution, Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung, versuchter sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen für acht Jahre ins Gefängnis.


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Der Vorsitzende Richter führte aus, dass es sich um einen komplizierten Indizienprozess gehandelt habe. Er sei überzeugt, dass alle drei Angeklagten wüssten, wie die 19-jährige starb. Er nannte das Verhalten der Angeklagten skrupellos. Die Prozessbeteiligten können gegen das Urteil Revision einlegen.

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