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Niedersachsens Bildungsministerin Julia Willie Hamburg (Bündnis 90/Die Grünen).
  • Niedersachsens Bildungsministerin Julia Willie Hamburg (Bündnis 90/Die Grünen).
  • Foto: dpa

„Fehlbesetzung“: Aktionäre planen Klage gegen grüne Ministerin bei VW

Sie ist auf dem Weg in den VW-Aufsichtsrat – doch steht ihr dabei ihr Fahrrad im Weg? Aktionärsschützer wollen gegen die Ernennung von Niedersachsens grüner Bildungsministerin Julia Willie Hamburg klagen. Sie sei als Nicht-Autofahrerin eine „offensichtliche Fehlbesetzung“ bei dem Wolfsburger Autokonzern. Dabei berufen sich die Anleger-Vertreter auf ein Hamburger Urteil aus den 90ern.

„Wir prüfen derzeit, ob wir vor Gericht ziehen. Ich sehe sehr gute Erfolgsaussichten für eine Klage“, sagte Ulrich Hocker, Präsident der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ („NOZ“).

Die vom niedersächsischen Landtag beschlossene Ernennung Hamburgs für einen Posten im VW-Aufsichtsrat nannte er eine „offensichtliche Fehlbesetzung“: „Bei allem Respekt: Aber wie soll Frau Hamburg als bekennende Radfahrerin ohne entsprechende berufliche Qualifikation und ohne Auto die Transformation eines Weltkonzerns als Aufsichtsrätin kritisch begleiten?“ Hamburg hat laut ihrer Webseite kein Auto.

Grüne Hamburg im VW-Aufsichtsrat: DSW will klagen

Hocker verwies dabei auf eine Hamburger Gerichtsentscheidung von Anfang der 90er. Damals musste der schleswig-holsteinische Energieminister und Atomkraftgegner Günther Jansen (SPD) nach einer Klage der DSW den Aufsichtsrat der damaligen „Hamburgischen Electricitätswerke“ (HEW) verlassen.

Die Richter des Oberlandesgerichts Hamburg sahen einen unauflöslichen Interessenkonflikt: Würde Jansen mit seiner Forderung nach Abschaltung der Atomkraftwerke durchkommen, würde das einen schweren wirtschaftlichen Schaden für die HEW bedeuten. Das später an Vattenfall verkaufte Unternehmen bezog große Teile seiner Energie aus Kernkraft.

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„Einen ähnlichen Konflikt sehe ich bei Frau Hamburg und Volkswagen“, sagte DSW-Präsident Hocker der „NOZ“. Der von einer Regierungskommission aufgestellte Deutsche Corporate Governance Kodex sehe für solche Fälle vor, dass das Aufsichtsratsmandat nicht angetreten oder niedergelegt werde. (mp)

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