„Damit ist schwer umzugehen“: Wieso das Urteil im Mordfall Anastasia für Frust sorgt
Nach dem Urteil gegen einen 15-Jährigen wegen Mordes an seiner Mitschülerin in Salzgitter fordert die Nebenklage eine Prüfung des Alters für Strafmündigkeit. Es sei in diesem konkreten Fall unerträglich festzustellen, dass ein 13-jähriger Junge als schuldunfähig gelte und wegen der mutmaßlichen Tat nicht belangt werden könne, sagte Anwalt Steffen Hörning am Dienstag.
Kurz zuvor hatte das Landgericht Braunschweig den 15-jährigen Angeklagten für den gewaltsamen Tod der gleichaltrigen Anastasia zu einer Jugendfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.
Geistige Reife von Jugendlichen verändere sich
Ein 13-Jähriger mutmaßlicher Mittäter war zum Tatzeitpunkt noch nicht strafmündig und wurde kurz nach der Tat mit Zustimmung der Eltern in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. „Damit ist schwer umzugehen“, sagte Hörning. Er rief den Gesetzgeber dazu auf, sich mit einer größeren Expertengruppe Gedanken zu machen. Ein tagtäglicher Blick im Leben zeige, dass 12- oder 13-Jährige heutzutage in ihrer geistigen und sittlichen Reife nicht mehr zu vergleichen seien mit 12- oder 13-Jährigen vor 40 oder 50 Jahren.
Nicht strafmündig: Kinder unter 14 Jahren
Kinder unter 14 Jahren sind nach dem deutschen Gesetz noch nicht strafmündig. Ab dem 14. Geburtstag werden Jugendliche unter bestimmten Voraussetzungen für ihre Taten verantwortlich gemacht und – wie in dem Fall – nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.
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Angeklagt war nur der zum Tatzeitpunkt 14-Jährige. Er soll gemeinsam mit einem 13 Jahre alten Mitschüler die Jugendliche am 19. Juni auf einem verwilderten Grundstück in Salzgitter erstickt und ihre Leiche in einem Gebüsch versteckt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung will in Revision gehen. (dpa/mp)
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