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Trauer um getötete Anastasia
  • Anastasia starb im Alter von nur 15 Jahren – die Klasse des Teenagers trauerte. Nun muss sich ein 14-Jähriger vor Gericht verantworten. (Archivbild)
  • Foto: dpa | Julian Stratenschulte

Anastasia (15) gewaltsam getötet: 14-jährigem Jungen droht lange Haftstrafe

Anastasia wurde nur 15 Jahre alt – im Juni dieses Jahres wurde sie heimtückisch getötet. Nun muss sich ein 14-Jähriger vor Gericht verantworten. Ihm droht eine lange Haftstrafe.

Nach dem gewaltsamen Tod eines 15-jährigen Mädchens im niedersächsischen Salzgitter beginnt am Mittwoch um 9.30 Uhr der Prozess gegen den 14-jährigen Tatverdächtigen. Gemeinsam mit einem 13 Jahre alten Mitschüler soll der Angeklagte die Jugendliche im Juni auf einem verwilderten Grundstück erstickt und ihre Leiche in einem Gebüsch versteckt haben. Der Jugendliche muss sich am Landgericht Braunschweig wegen heimtückischen Mordes verantworten. 

14-Jähriger vor Gericht: Er soll Anastasia getötet haben

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, „gemeinschaftlich handelnd mit einer strafunmündigen Person“ das Mädchen getötet zu haben. Den Ermittlungen zufolge hatten die beiden Jungen schon seit etwa Mitte Mai geplant, die 15-jährige Anastasia zu töten. Der Angeklagte ist nach Gerichtsangaben auch zum Verhandlungsauftakt noch 14 Jahre alt. Der Prozess vor der Jugendstrafkammer soll daher unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Menschen stehen auf dem städtischen Friedhof Salzgitter-Lebenstedt, auf dem eine Trauerfeier für die getötete 15-jährige Anastasia Ende Juni stattfand. dpa | Julian Stratenschulte
Menschen stehen auf dem städtischen Friedhof Salzgitter-Lebenstedt, auf dem eine Trauerfeier für die getötete 15-jährige Anastasia stattfindet.
Menschen stehen auf dem städtischen Friedhof Salzgitter-Lebenstedt, auf dem eine Trauerfeier für die getötete 15-jährige Anastasia Ende Juni stattfand.

Insgesamt sind 13 Verhandlungstermine geplant. Ein Urteil könnte demnach Ende Februar fallen, dann droht dem 14-Jährigen nach dem Jugendstrafrecht eine maximale Haftstrafe von zehn Jahren. Der mutmaßliche Mittäter war zum Tatzeitpunkt noch nicht strafmündig und wurde mit Zustimmung der Eltern in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

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Nach Angaben der Staatsanwaltschaft haben das Opfer und die mutmaßlichen Täter einen russischen Migrationshintergrund. Die 15-Jährige war russische Staatsangehörige, die mutmaßlichen Täter haben die deutsche und russische Staatsangehörigkeit. (dpa/mp)

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